Zweite Verhandlungsrunde um Gehaltserhöhung für Innendienst steht an
Zwischen den Versicherern und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di steht Mittwoch (23. Ferbruar 2022) die zweite Gesprächsrunde für eine neue Tarifvereinbarung an. Die Arbeitnehmervertreter hatten unter anderem eine Gehaltserhöhung von fünf Prozent gefordert.
Am 26. Januar 2022 fand die erste Runde der Tarifhandlungen für die rund 160.000 Beschäftigten im Innendienst der privaten Versicherungswirtschaft virtuell statt. Diese wurden aufgrund der aktuell hohen Infektionsraten virtuell durchgeführt.
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Und, es dürften auch in diesem Jahr weitere harte Verhandlungsrunden anstehen. Denn die Arbeitnehmer-Vertreter formulierten vorab selbstbewusste Forderungen. Konkret fordert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), dass die Gehälter um fünf Prozent angehoben werden. Nicht über mehrere Jahre gestreckt, wie es oft bei früheren Tarifverträgen der Fall war, sondern binnen einer Zwölfmonats-Frist. Überdies soll es eine Einmalzahlung von 600 Euro geben. Doch nicht nur monetäre Aspekte bringt die Gewerkschaft in die Tarifrunde ein. Auch Arbeitszeit und -organisation werden die Gespräche bestimmen. So solle ein Rechtsanspruch auf Homeoffice ebenso garantiert sein wie ein Rückkehrrecht für heute in Teilzeit arbeitende Beschäftigte auf Vollzeit, wenn sie nicht unter die neue Brückenteilzeit fallen.
Weiterhin fordert die Gewerkschaft eine verbesserte Überstundenvergütung von Teilzeitkräften und eine Verlängerung der auslaufenden Tarifvereinbarung zur Übernahme von Auszubildenden. Außerdem soll der ebenfalls zum Ende des Jahres auslaufende Tarifvertrag zur Qualifizierung nicht nur verlängert, sondern auch verbessert werden. „Qualifizierung ist der Schlüssel zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in der digitalen Transformation“, führt Grundler weiter aus.
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Erste Teilerfolge konnte aber in der ersten Gesprächsrunde schon erzielt werden. Darüber berichtet der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen auf seiner Homepage. Demnach sei der zum 31. Januar 2022 auslaufende Tarifvertrag zum Übernahmeanspruch von Ausgebildeten mit guten Leistungen prophylaktisch bis zum 30. Juni 2022 verlängert worden. Dies sei mittels Tarifvereinbarung festgeschrieben worden, damit auch während der Tarifrunde diese Tarifregelung weitergelte. Ob die Tarifvereinbarung über diesen Zeitpunkt hinaus vereinbart werden kann, hänge allerdings vom Verlauf der weiteren Tarifhandlungen ab. Im Konsens sei auch der Tarifvertrag zur Kurzarbeit während der COVID-19-Krise bis einschließlich 31. März 2023 verlängert worden. Morgen steht nun die zweite Verhandlungsrunde an. Diese soll in Hannover stattfinden.