Der Name Anno August Jagdfeld ist untrennbar mit ehrgeizigen und mondänen Immobilienprojekten verbunden; etwa dem Luxushotel Adlon in Berlin oder Grand Hotel in Heiligendamm an der Ostsee.

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Doch die Immobilienfonds Jagdfelds gerieten in massive Schieflage. Das rief die Investoren des Fonds - darunter auch die Signal Iduna - auf den Plan. Jagdfeld sah darin eine rufschädigende Kampagne und forderte vor dem Landgericht Dortmund Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 100.000 Euro (Versicherungsbote berichtete). Sein Vorwurf: Unwahre und kreditschädigende Behauptungen habe der Versicherer über ihn verbreitet. Infolgedessen sei der Kurs der Fondsanteile am Hotel Adlon abgestürzt. Die Behauptungen hätten zu „Reputations- und Vermögensschäden der Mitglieder der Familie Jagdfeld und deren Unternehmen“ geführt. Das Landgericht Dortmund wies die Klage ab; Jagdfeld ging in Revision.

Nun musste der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm über den Fall befinden. Doch auch die Richter am OLG Hamm verneinten die geltend gemachten Ansprüche des Klägers. Die behauptete Rufmordkampagne wurde vor dem LG Dortmund nicht bewiesen, so die Richter. Auch Verfahrensfehler seien nicht festzustellen. An der „Richtigkeit der umfangreichen und nachvollziehbaren Beweiswürdigung des Landgerichts“ bestünden keine Zweifel, so das OLG Hamm. Damit bleibt es bei der Entscheidung des Landgerichts.

Weiter heißt es vom OLG, dass Signal Iduna nicht vorgeworfen werden könne, den Kläger seinerzeit bei der Staatsanwaltschaft angezeigt zu haben. „Angesichts des zur Anzeige gebrachten Verhaltens des Klägers sei die Schlussfolgerung des Landgerichts, dass die Beklagte einen berechtigten Anlass für die Strafanzeige gehabt und diese gerade nicht schikanös erstattet habe, nicht zu beanstanden“, so das OLG Hamm.

Die Richter führten auch aus, dass Signal Iduna für ein „etwaiges schädigendes Verhalten eines Rechtsanwalts“ nicht verantwortlich ist. Gemeint ist der inzwischen verstorbene Rechtsanwalt Thomas Fritsch, Anwalt der Anlegerschutzgemeinschaft, der auch Signal Iduna zeitweise angehörte. Fritsch bezichtigte den Immobilien-Unternehmer öffentlich der Untreue und drohte, „Jagdfeld und seine Entourage entsorgen“ zu wollen. Er wurde von Signal Iduna auch mit der Abfassung der Strafanzeige gegen Jagdfeld wegen Untreue beauftragt. Das Landgericht Aachen wies diese Klage allerdings ab.

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Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen; gegen diese Nicht-Zulassung könnte die Klageseite noch Beschwerde beim Bundesgerichtshof erheben.