Verdi und Versicherer einigen sich
Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen (AGV) haben die Tarifverhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Dabei wurde eine zweistufige Anhebung der Gehälter beschlossen. So sollen die Löhne bereits zum 1. September 2022 um drei Prozent steigen. Im zweiten Schritt solle zum 1. September 2023 eine weitere Erhöhung um zwei Prozent greifen. Überdies soll es unter anderem zwei Einmalzahlungen geben.
- Verdi und Versicherer einigen sich
- Die Eckpunkte beim Tarifabschluss
Am Freitag (1. April 2022) fand die dritte und finale Verhandlungsrunde im Tarifstreit zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen statt. Dem vorausgegangen war ein zäher Kampf. Während ver.di für die Innendienstmitarbeiter der Versicherungsbranche eine Lohnerhöhung von fünf Prozent für einen Zeitraum von einem Jahr forderte, hatten die Versicherer zunächst eine Anhebung um 2,5 Prozent für den Zeitraum von 23 Monaten angeboten.
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Als Reaktion darauf hatte ver.di bereits Ende Februar die Beschäftigten der Branche neben einigen regionalen Streiks zu bundesweiten hybriden Streiks aufrufen und diesen Aufruf in der vergangenen Woche noch einmal wiederholt. Da die meisten Beschäftigten in der Versicherungsbranche noch im Home-Office arbeiten, sollte eine Mehrheit der Beschäftigten in den Online-Streik treten. Lediglich in Berlin, Hamburg und Hannover sowie in Düsseldorf sollen Streikkundgebungen durchgeführt werden. Immerhin müssten die Beschäftigten ein "Angebot der Arbeitgeberseite erhalten, das der hohen Inflation bei gleichzeitig hohen Gewinnen der Branche Rechnung" trage, argumentierte ver.di-Verhandlungsführerin Martina Grundler.
Nun haben sich beide Seiten final auf einen Tarifabschluss einigen können. Darin enthalten ist eine stufenweise Anhebung der Gehälter. Bereits zum 1. September 2022 sollen die Tarifgehälter um drei Prozent steigen. Weitere zwei Prozent mehr soll es ab 1. September 2023 geben.
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Hinzu sollen zwei Einmalzahlungen kommen. Bereits im Mai 2022 sollen die Beschäftigten eine Einmalzahlung in Höhe von 550 Euro, im Mai 2023 eine weitere in Höhe von 500 Euro erhalten. Der neue Tarifvertrag solle bis zum 31. März 2024 und damit 26 Monate gelten. Das vermeldet der AGV auf seiner Homepage.
Die Eckpunkte beim Tarifabschluss
Erstmalig sollen auch Teilzeitkräfte einen tariflichen Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen bei der Ableistung von Überstunden bekommen. Kurzfristig wollen sich die Tarifvertragsparteien zudem auf ein Recht auf Arbeitszeiterhöhung von Teilzeitkräften verständigen. Insbesondere die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Teilzeitkräfte seien ein großer tarifpolitischer Erfolg, resümierte die Gewerkschaft.
Parallel zur zweistufigen Anhebung sollen auch die Vergütungen für Auszubildende um jeweils 50 Euro klettern. Darüber hinaus sollen die Auszubildenden Einmalzahlungen in Höhe von 300 Euro und 250 Euro, sowie einen Übernahmeanspruch nach erfolgreich absolvierter Ausbildung erhalten. Zudem wurden das Altersteilzeitabkommen und der sogenannte tarifliche Arbeitszeitkorridor jeweils bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Weiterhin wurde die Gewährung des Mehrarbeitszuschlages für Teilzeitkräfte bei Überschreiten der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit vereinbart.
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Der AGV und die Gewerkschaften haben sich auf einen Tarifabschluss mit folgenden Eckpunkten geeinigt:
- Laufzeit des neuen Tarifvertrages: 26 Monate (vom 1. Februar 2022 bis 31. März 2024).
- In den ersten sieben Monaten–von Februar bis einschließlich August 2022–gilt der Tarifvertrag vom 30. November 2019 unverändert fort.
- Alle Angestellten erhalten mit dem Mai-Gehalt 2022 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von 550 Euro und mit dem Mai-Gehalt 2023 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von 500 Euro. Teilzeitbeschäftigte und Angestellte, deren Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis umgewandelt worden ist, erhalten die Einmalzahlungen anteilig.
- Die Tarifgehälter (einschließlich Tätigkeits- und Verantwortungszulagen) werden ab 1. September 2022 um 3,0 % und ab 1. September 2023 um weitere 2,0 % linear erhöht.
- Überdurchschnittliche Anhebung der Vergütungen für Auszubildende: im ersten Ausbildungsjahr von aktuell 1.070 Euro um 50 Euro (+4,7 Prozent) auf 1.120 Euro ab 1.September 2022 und um weitere 50 Euro (+ 4,5 Prozent) auf 1.170 Euro ab 1. September 2023; im zweiten Ausbildungsjahr von aktuell 1.145 Euro um 50 Euro (+ 4,4 Prozent) auf 1.195 Euro ab 1. September 2022 und um weitere 50 Euro (+ 4,2 Prozent) auf 1.245 Euro ab 1. September 2023; im dritten Ausbildungsjahr von aktuell 1.230 Euro um 50 Euro (+ 4,1 Prozent) auf 1.280 Euro ab 1.September 2022 und um weitere 50 Euro (+ 3,9 Prozent) auf 1.330 Euro ab 1. September 2023 Ferner erhalten die Auszubildenden mit der Mai-Vergütung 2022 eine einmalige zusätzliche Zahlung in Höhe von 300 Euro und mit der Mai-Vergütung 2023 eine ein- malige zusätzliche Zahlung in Höhe von 250 Euro.
- Anspruch für Ausgebildete mit guten Leistungen nach Abschluss ihrer Ausbildung in ein für zwölf Monate befristetes Arbeitsverhältnis, allerdings künftig mit der Maßgabe, dass das ausbildende Unternehmen den Ausgebildeten ein Arbeitsverhältnis auch mit einem Partnerbetrieb anbieten kann. Dies gilt nur bis 31. Dezember 2024. Das ausbildende Unternehmen kann von der Übernahme absehen, sofern die betrieblichen Leistungen und/oder Gründe in der Person oder dem Verhalten des Auszubildenden einer Übernahme widersprechen.
- Die Schichtzulage wird beim Zweischichtbetrieb ab 1. September 2022 von aktuell 200 Euro auf 206 Euro und ab 1. September 2023 von 206 Euro auf 210 Euro sowie beim Dreischichtbetrieb ab 1. September 2022 von aktuell 380 Euro auf 391 Euro und ab 1. September 2023 auf 399 Euro erhöht.
- Verlängerung der Altersteilzeitabkommen für den Innendienst und für den organisierenden Werbeaußendienst zu unveränderten Bedingungen – d.h. ohne Rechtsanspruch – um zwei Jahre bis 31. Dezember 2024.
- Verlängerung des sog. tariflichen Arbeitszeitkorridors zu unveränderten Bedingungen um zwei Jahre und drei Monate bis 31. Dezember 2024.
- Verlängerung des Tarifvertrages zur Verlängerung der Höchstüberlassungsdauer bei Arbeitnehmerüberlassung (von 18 auf 48 Monate) um zweieinhalb Jahre bis 31. Dezember 2024.
- Gewährung des Mehrarbeitszuschlages für Teilzeitkräfte bei Überschreiten der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (und nicht erst bei Überschreiten der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit von 38 Wochenstunden) ab 1. Oktober 2022.
- Verdi und Versicherer einigen sich
- Die Eckpunkte beim Tarifabschluss