Zudem biete die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ausreichenden Schutz und habe sich in der Praxis bewährt. Hinweise darauf, dass eine Änderung des Rechtsrahmens erforderlich sei, gäbe es laut GDV nicht.

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Kritik übte der Verband auch an der Konsultationsfrist. Die fiel mit gerade mal vier Wochen sehr knapp aus.

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