Voraussetzung für die Sanierung im Insolvenzplanverfahren ist also, dass das Unternehmen leistungswirtschaftlich wirklich saniert werden kann und es seitens der Gläubiger keine schwerwiegenden Zweifel an der Kompetenz und Redlichkeit der Unternehmensführung gibt. Erst wenn diese Bedingungen positiv beantwortet sind, wird der Insolvenzverwalter den Insolvenzplan aufstellen und darin die Maßnahmen formulieren, die für die erfolgreiche Fortführung entscheidend sind. Dabei wird der Insolvenzverwalter auch den Schuldner beziehungsweise die Organe und die Gläubiger einbeziehen, um eine nachhaltige Lösung der Probleme zu erreichen und die erfolgreiche Zukunft des Betriebs zu gewährleisten.

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Gericht wird missbräuchliche Versuche von Gläubigern unterbinden

Dabei ist wichtig: Der Insolvenzplan ist kein Selbstzweck. Er legitimiert ein grundsätzlich insolventes Unternehmen nicht zu einem „Weiter so!“, sondern er muss zwingend und mit allen Konsequenzen eingehalten werden. Ist das nicht der Fall, kann das beispielsweise dazu führen, dass im Plan vorgesehene Stundungen oder ein teilweiser Erlass von Forderungen hinfällig werden. Und: Das Gericht kann den Insolvenzplan des Verwalters nur bestätigen, sofern die Gläubiger diesen positiv beschieden haben und dieser deutlich macht, dass eine echte Sanierungschance besteht. Ebenso wird das Gericht aber auch missbräuchliche Versuche von Gläubigern unterbinden, das Insolvenzplanverfahren aufgrund insolvenzzweckwidriger Eigeninteressen zu konterkarieren.

Hat das Gericht den Insolvenzplan bestätigt, wird nachfolgend das Insolvenzverfahren aufgehoben. Der Schuldner erhält das Recht zurück, frei über sein Vermögen zu verfügen, ohne dass ein Insolvenzverwalter oder Sachwalter beteiligt werden müsste. Das hat weitreichende Vorteile. Das Unternehmen wird erhalten und existiert weiter. Auch die Gläubiger besitzen in dem Verfahren wesentlich mehr Mitbestimmungsrechte, da sie über die Annahme des Insolvenzplans als Sanierungsinstrument entscheiden und oftmals auch höhere Quoten als im Regelinsolvenzverfahren erhalten können, die zudem schneller zur Auszahlung kommen.

Insolvenzordnung schafft einen stabilen Rahmen für die Sanierung

Ebenso stellt der Insolvenzplan in der Regel die einzige Möglichkeit für den Unternehmenserhalt dar, etwa wenn bestimmte Rechte, Genehmigungen oder Zulassungen untrennbar mit dem Rechtsträger verbunden sind. Gerade Banken und Lieferanten bietet eine Sanierung des Schuldnerunternehmens die Möglichkeit, nicht nur eine bessere Befriedigung ihrer Insolvenzforderungen zu erhalten, sondern überdies einen wirtschaftlich erholten Kunden und Geschäftspartner langfristig zu binden. Vorteilhaft für die Sanierung im Insolvenzplanverfahren ist zudem, dass Schuldner und Gläubiger von den Vorschriften der Insolvenzordnung abweichen können, wenn sie der Meinung sind, dass dies zu einer besseren Verwirklichung des Verfahrensziels führen kann. Dazu gehören beispielsweise die Vorgaben zur Regulierung der Schulden des insolventen Unternehmens. Auch lassen sich Verträge oder Dauerschuldverhältnisse leichter beenden.

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Was heißt das nun für Unternehmen in der Krise? Sie müssen, sofern ihr Substanz für eine zukunftsfähige Gestaltung ausreicht, durch die Insolvenz nicht das Ende ihrer unternehmerischen Existenz befürchten. Die Insolvenzordnung schafft einen stabilen Rahmen für die Sanierung, der Insolvenzplan ist das Instrument für die Zukunft. Bislang jedoch sind weniger als ein Prozent aller Insolvenzverfahren über einen Insolvenzplan beendet worden. Das zeigt, dass das Instrument noch weiteres Potenzial besitzt.

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