Welche Versorgungsansprüche ehemalige Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen haben, regelt das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Grundsätzlich wird darin zwischen Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (SaZ) unterschieden.

Anzeige

Die Versorgung von Berufssoldaten entspricht im Wesentlichen der von Beamten; sie beziehen ein Ruhegehalt, das sich Abhängigkeit von Dienstzeit und -bezügen berechnet wird. Wer aufgrund eines Dienstunfalls dienstunfähig wird, erhält zudem ein Unfallruhegehalt. Dessen Höhe richtet sich nach der zurückgelegten Dienstzeit zuzüglich eines Zuschlags von 20 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Grundgehalt, Teile des Familienzuschlags, sonstige Zulagen). Das Unfallruhegehalt beträgt mindestens 66,67 Prozent, höchstens 75 Prozent aus der Endstufe der erreichten Besoldungsgruppe. In besonderen Fällen kann auch ein erhöhtes Unfallruhegehalt gewährt werden.

Bei Soldaten auf Zeit gibt es hingegen andere Regeln. Endet deren Dienstverhältnis aufgrund Ablauf der Zeit oder wegen Dienstunfähigkeit sind eine Übergangsbeihilfe als Einmalzahlung sowie Übergangsgebührnisse als laufende Zahlung vorgesehen. Diese Übergangsgebührnisse stehen Soldaten erst nach einer Wehrdienstzeit von mindestens vier Jahren zu. Ihre Höhe wird aus den Dienstbezügen des letzten Monats unter Zugrundelegung eines Prozentsatzes von 75 Prozent errechnet. Die Bezugsdauer ist nach der Dauer der Dienstzeit gestaffelt von zwölf Monaten nach vier Dienstjahren bis zu 60 Monaten nach einer Dienstzeit von zwölf und mehr Jahren.

Anzeige

Die Bezugszeit der Übergangsgebührnisse ist bei bestimmten SaZ allerdings geringer. Etwa, bei Offizieren, die einen Hochschulabschluss auf Kosten des Bundes erlangt haben oder mit einem nach den Laufbahnvorschriften geforderten Hochschulabschluss eingestellt worden sind, sowie bei Unteroffizieren des Militärmusikdienstes.

„Allein, dass es diesen Unterschied gibt, ist ein Skandal“

„Allein, dass es diesen Unterschied gibt, ist ein Skandal“, antwortet der auf die Absicherung von Soldaten spezialisierte Versicherungsmakler Moritz Heilfort im Interview mit dem Fachmagazin procontra auf die Frage, welche Unterschiede Berufssoldaten und Zeitsoldaten bei ihrer Vorsorgeplanung beachten müssen. „Wenn ein Soldat auf Zeit nach sieben Jahren in die Dienstunfähigkeit geschickt wird, sind seine Bezüge gering. Er hat dann einen Anspruch in Höhe von 75 Prozent seines Gehalts für etwa 24 Monate und ein bisschen Berufsförderung. So wäscht sich die Bundeswehr die Hände rein“, so Heilfort.

„Ein Berufssoldat erhält eine Pension für die Zurruhesetzung und entsprechend weiterhin Beihilfe, um privat krankenversichert zu sein. Er hat vielleicht kein Luxusleben vor sich, aber er ist versorgt. Es gibt 80 Prozent Soldaten auf Zeit in der Bundeswehr und nur 20 Prozent Berufssoldaten. Sie sehen also: An dieser Stelle werden Menschenleben gegen Geld aufgewogen“, so der Makler, der selbst als Soldat gedient hat.

Anzeige

Aus seiner Sicht bietet das Soldatenversorgungsgesetz zwar umfangreiche Leistungen. Entscheidend sei aber, ob die Versorgung im Einzelfall adäquat ist und der Betroffene überhaupt an die Leistungen herankommt.

In seiner Beratungspraxis setzt Heilfort deshalb darauf, mit seinen Mandanten eine Zukunftsperspektive zu erarbeiten. „Man kann nur ein Versicherungskonzept entwickeln, wenn ein Soldat weiß, wo die Reise hingeht“, sagt Heilfort und schränkt gleichzeitig ein: „Aber Soldaten sind dafür prädestiniert, sich damit noch nicht so tief beschäftigt zu haben, weil der Dienstherr viel für sie entscheidet. Sie brauchen klare Vorgaben und klare Strukturen. Durch meine Arbeit kenne ich die beruflichen Förderungsmöglichkeiten und kann Ideen für eine Zukunftsplanung geben. Die meisten jungen Soldaten ignorieren, dass ihre Dienstzeit oft nach zwölf Jahren beendet ist.“

Folgt man Heilforts Ausführungen, hängt die Beratung von Soldaten eher mit dem Aufzeigen von Perspektiven zusammen, als mit dem Status von Soldaten. Wer diesen Beratungsansatz verfolgen möchte, für den könnte die Online-Messe ‚Soldata‘ ein interessanter Termin sein. Dabei handelt es sich um eine Job- und Bildungsmesse für Soldaten, die auf dem Weg zurück ins zivile Leben sind. Die inzwischen 13. ‚Soldata‘ findet vom 10. bis 14. Mai statt.

Anzeige

Mehr zur sozialen Absicherung von Soldaten

Seite 1/2/