Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) hat die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der EU in einer Stellungnahme aufgefordert, es zu ermöglichen, die Stresstest-Ergebnisse einzelner Versicherungsunternehmen offenzulegen.

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Die Aufseher erhoffen sich durch eine „konsistente und disziplinierte Kommunikation der einzelnen Stresstestergebnisse“, dass

  • sich die Marktdisziplin verbessert,
  • sich das Engagement der Teilnehmer erhöht,
  • gleiche Wettbewerbsbedingungen im Finanzsektor hergestellt werden.

Insgesamt würde das zu einer „gesünderen Versicherungsbranche“ führen, so die Überzeugung der europäischen Aufsichtsbehörde.

„Unsere Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass individuelle Offenlegungen ohne eine gesetzliche Verpflichtung aller Wahrscheinlichkeit nach eher die Ausnahme als der Standard für den Sektor bleiben würden. Wir haben jetzt die Initiative ergriffen, um sicherzustellen, dass (Rück-)Versicherer ein ähnliches Maß an Transparenz einhalten wie andere Teile des Finanzsystems. Die Versicherungsbranche und ihr regulatorischer Rahmen sind robust genug und bereit für diesen Wandel“, so Petra Hielkema, die seit September 2021 der EIOPA vorsteht.

Überraschend dürfte die Forderung für die Versicherer nicht kommen, denn Hielkema kündigte sie bereits im Dezember an (Versicherungsbote berichtete). Bislang ist es den Versicherern überlassen, ob und wie sie der Öffentlichkeit Einblick in ihr Stresstest-Ergebnis gewähren. Nur elf von 44 Konzernen stimmten im Dezember 2021 der Veröffentlichung der Ergebnisse zu. Auch alle deutschen Teilnehmer, fünf Stück an der Zahl, wollten ihre Ergebnisse demnach nicht zugänglich machen. Dabei handelt es sich um die Allianz, Münchener Rück, HDI/Talanx, R+V und Alte Leipziger-Hallesche.

Die Versicherer hingegen befürchten, dass die Ergebnisse in den Händen von Verbrauchern und Aktionären eher für Verunsicherung sorgen würden. Die Einordnung der offengelegten Daten durch Aufsicht oder Finanzexperten sei nötig, so das Argument der Assekuranzen.

Diese Bedenken versuchte die Aufsicht auszuräumen, indem sie nur die Veröffentlichung einer Teilmenge von Bilanzindikatoren forderte. Dennoch, so die Aufsicht, zeigte die Mehrheit der (Rück-)Versicherer weiterhin Zurückhaltung.

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Einen Umsetzungsvorschlag liefert die EIOPA in ihrer Stellungnahme (PDF, englisch) gleich mit: „Die laufende Überprüfung von Solvency II mit einer gezielten Änderung der Solvency II-Richtlinie (2009/138/EG) würde eine einfache Lösung bieten.“ Zudem empfahl die EIOPA auch den nationalen Aufsichtsbehörden, die Regeln für die Solvency II-Berichterstattung zu verschärfen (Versicherungsbote berichtete).