Rentenerhöhung 2022: Bundeskabinett beschließt Anhebung der Renten
Die Renten steigen nach einem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. Mit der Rentenerhöhung klettern die Bezüge der Ruheständler ab 1. Juli um 5,35 Prozent im Westen und im Osten der Republik um 6,12 Prozent.
Die rund 21 Millionen deutschen Altersrentner werden ab dem 1. Juli 2022 wieder mehr Geld erhalten. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. In den letzten Jahren hatte es stets eine Anhebung der Altersbezüge gegeben. Lediglich im vergangenen Jahr schauten Altersrentner in Westdeutschland in die Röhre. Denn sie blieben auf dem Niveau des Vorjahres. Dagegen wurden die Ruheständler aus dem Osten mit einer schmalen Rentenerhöhung bedacht. Hier wurden die Ruhestands-Gelder um 0,72 Prozent angehoben.
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Der Grund für die ausbleibende Anhebung ist die Lohnentwicklung. Denn sie ist die wichtigste Grundlage für Rentenanpassungen. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrug -2,34 Prozent in den alten Ländern. Nimmt man nur die negative Entwicklung der Renten zum Maßstab, hätten die Renten im vergangenen Jahr rein rechnerisch sogar gesenkt werden müssen - um 3,25 Prozent. Eine Senkung der Rente ist allerdings per Gesetz nicht möglich. Da es seit dem Jahr 2009 eine Rentengarantie gibt, ist sichergestellt, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu verminderten Rentenwerten führt.
Renten steigen weiter
Ab Juli sollen die Renten in Westdeutschland um 5,35 Prozent raufgesetzt werden. Das Rentenplus im Osten liegt bei 6,12 Prozent. Damit wird ab Juli der Rentenwert West von derzeit auf 34,19 Euro auf 36,02 Euro steigen, der Rentenwert Ost von gegenwärtig 33,47 Euro auf 35,52 Euro. Der aktuelle Rentenwert ist der in der Währung Euro ausgedrückte Wert eines Entgeltpunktes in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Wichtigste Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei "Ein-Euro-Jobs“ außer Acht bleiben.