BetreuungsverfügungIm Fall einer Betreuungsbedürftigkeit wird vom Vormundschaftsgericht ein Betreuer bestellt. Mit einer Betreuungsverfügung benennt man die Person, die als Betreuer eingesetzt werden soll. Das Vormundschaftsgericht folgt diesem Wunsch i.d.R.. Oft wird geraten, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zugunsten ein und derselben Person auszustellen.rafabordes / pixabay
Die Biometrie-Expertin hat ihre Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung maßgeblich weiterentwickelt, mit dem Ziel, noch mehr Menschen eine optimale und passgenaue Produktlösung anzubieten
...