Grundfähigkeitsversicherungen haben sich in den vergangenen Jahren einen Platz als Nischenangebot in der Arbeitskraftabsicherung gesichert. Inzwischen setzen Versicherer sogar verstärkt auf die Absicherung von Grundfähigkeiten als alternative Arbeitskraftabsicherung. Denn vielen möglichen Kunden ist der Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung schlicht verwehrt. Grund sind meist die zu hohen Beiträge aufgrund von körperlicher Tätigkeit im ausgeübten Beruf.

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Um diese Kunden dennoch zu erreichen, schafft die Assekuranz zunehmen Alternativangebote zur klassischen BU. Die abgespeckte Einkommensabsicherung ist in der Regel deutlich günstiger als die höchste Absicherungsform. Die gestiegene Anzahl der Angebote am Markt war auch Grund genug für das Analysehaus Morgen & Morgen zum dritten mal die Bedingungswerke der Grundfähigkeits-Tarife unter die Lupe zu nehmen.

Die Tester von Morgen & Morgen haben bei ihrer Auswertung insgesamt 112 Tarife und Tarifkombinationen von 28 verschiedenen Anbietern durchleuchtet. Dabei seien die Bedingungen anhand von insgesamt 69 Leistungsfragen bewertet worden. Davon seien allerdings nur 36 Fragen relevant für das Rating. Im vergangenen Jahr es übrigens noch 78 Tarife und Tarifkombinationen von 27 Anbietern. Damit wuchs die Anzahl der Tarife um 34 beziehungsweise um 43,6 Prozent.

So mussten Tarife für eine Spitzenbewertung beispielsweise folgende Merkmale erfüllen:

    • Bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall wird ohne Einschränkung rückwirkend geleistet.
    • Der Prognosezeitraum wird auf sechs Monate verkürzt.
    • Bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Fähigkeitenbeeinträchtigung wird rückwirkend von Beginn an geleistet.
    • Jeder einzelne Fähigkeitenverlust ist ausreichend, um die Leistungspflicht zu begründen.
    • Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.
    • Der Versicherer verzichtet auf sein Recht auf Beitragserhöhung oder Kündigung bei unverschuldeter Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach §19 VVG.
    • Der Versicherungsschutz besteht weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht.
    • Auf Antrag werden die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht gestundet.

    „Der Wettbewerb in der Grundfähigkeit findet nach wie vor hauptsächlich in der zunehmenden Ausdifferenzierung der Leistungsauslöser statt. Langfristig kann dies zu einem höheren Preisniveau führen und die preisliche Attraktivität für körperlich tätige Berufe gefährden“, sieht Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei Morgen & Morgen, die aktuelle Entwicklung kritisch.

    Die Entwicklung am Markt zeige eine starke Zunahme an Tarifen sowie einen immer modulareren Aufbau der Tarife. Einige Tarife enthielten zudem eine Arbeitsunfähigkeitsklausel. Dies würde die jeweiligen Tarife stark in Richtung temporärer BU treiben und damit den Preis in die Höhe. Als bezahlbare Ausweichprodukte gelten diese Tarife selten.

    Kritisch seien auch die immer größer werdende Anzahl an Leistungsauslösern zu sehen. Die Grundfähigkeitenversicherung soll eine bezahlbare Alternative der Einkommensabsicherung sein. Einer flächendeckenden Absicherung der Arbeitskraft würde es entgegenwirken, wenn das Versicherungsprodukt durch weitere Zusatzoptionen und Erweiterungen nicht mehr für die primäre Zielgruppe der körperlich Tätigen finanzierbar ist.

    Aufgrund dieser Entwicklungen würden sich die prüfer auf 15 relevante Grundfähigkeiten in der Ratingbewertung konzentrieren. "Einen Bedingungswettbewerb ähnlich wie in der BU, der am Ende auch den Preis in die Höhe treibt, möchten wir nicht anstoßen. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst.“, erklärt Ludwig.

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    82 GF-Tarife mit fünf Sternen ausgezeichnet

    Bereits in der Auswertung aus 2021 konnten 86 Prozent der Tarife eine Vier- oder Fünf-Sternebewertung einfahren. Im aktuellen Rating ist die Tendenz zu ausgeprochen positiven Benotungen noch eindeutiger geworden. Heute sind es fast 94 Prozent der Tarife mit Höchstbewertungen von vier und fünf Sternen.

    Insgesamt 82 mal konnte das Unternehmen aus Hofheim im Taunus die Höchstbenotung von fünf Sternen vergeben, und das bedeutet ein „ausgezeichnet“. Ergo sind fast drei Viertel aller Tarife und Tarifkombinationen (73,2 Prozent) als „ausgezeichnet“ eingestuft worden. Über diese Bewertung freuen sich AKS Flex Swiss Life, Allianz, Alte Leipziger, Basler, Canada Life, DEVK, DEVK Eisenbahn, die Bayerische, Die Dortmunder, Generali, Gothaer, Helvetia, Huk-Coburg, Klinikrente Swiss Life, Metallrente Swiss Life, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, Stuttgarter, Swiss Life, Volkswohl Bund, VRK Leben und Zurich.

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    Manche Anbieter können mit gleich mit mehreren Fünf-Sterne-Tarifen glänzen. So hat beispielsweise die Nürnberger 20 Bestbenotungen eingefahren. Hier alle Tarife mit Bestbewertung aufzuführen, würde den Rahmen sprengen. Die Ergebnisse können auf der Webseite des Ratinghauses eingesehen werden.

    Immerhin 13 Tarife erhielten 4 Sternchen zugesprochen und damit eine „sehr gute“ Bewertung. Diese verteilten sich auf sieben Anbieter. Zu diesen Gesellschaften zählen Alte Leipziger, Basler, Generali, Huk-Coburg, Signal Iduna, Stuttgarter und VRK. Im Mittelfeld finden sich insgesamt drei Tarife und damit knapp 2,7 Prozent der untersuchten Tarife. So wurden Angebote von Gothaer, VGH und Württembergische mit drei Sternchen bewertet.

    Lediglich vier der durchleuchteten Tarife musste sich nach der Interpretation von Morgen & Morgen mit einer unterdurchschnittlichen Bewertung begnügen. Mit zwei Sternchen ("schwach") Vorlieb nehmen mussten Angebote der PrismaLife, Targo sowie der WWK (mit zwei Tarifen). In der Auswertung wurde in diesem Jahr kein Angebot mit nur einem Sternchen bedacht. Interessierte finden die detaillierte Liste aber auf der Webseite von Morgen & Morgen.

    Rating mit nur wenig schwachen Ergebnissen

    Trotz der detaillierten Auswertung ist die Summe an Bestbewertungen auffallend. In den vergangenen Jahren hatte es deshalb immer wieder Kritik um Ratings in der Versicherungsbranche gegeben. So hatte sich beispielsweise die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kritisch zu den vielen positiven Ratings von Versicherungs-Policen geäußert. In einer Stichprobe hatten die Verbraucherschützer eine wahre Flut an besten Bewertungen ausgemacht. Dabei wurde den Ratinghäusern auch ein gewissen Eigeninteresse unterstellt. Schließlich würden viele Unternehmen mit Testsiegeln gutes Geld verdienen. Versicherer, die mit dem Original-Signet um Kunden werben wollen, müssen oft Lizenzgebühren zahlen. Locker einige tausend Euro kann es beispielsweise kosten, das Logo von Focus Money oder der Stiftung Warentest zu verwenden.

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    Auch Morgen & Morgen verlange eine Schutzgebühr, wenn ein Versicherer mit den Testergebnissen werben wolle, berichtete Sprecherin Jennifer Ebing bereits im Jahr 2018. Diese sei aber niedrig, die Unabhängigkeit des Analysehauses gewahrt. Die genaue Höhe der Gebühr wollte die Sprecherin nicht nennen.

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