Arzthaftung – Kläger erhält 150.000 Euro Schmerzensgeld
Kommt es zu ärztlichen Behandlungsfehlern, ist die Durchsetzung angemessener Schmerzensgeldzahlungen in Deutschland schwierig, langwierig und teuer. Wie Prozesskostenfinanzierer dabei helfen können, einen Teil der Kosten zu tragen, zeigt folgender Fall.
„Der Geschädigte einigte sich mit dem Krankenhaus auf eine Zahlung von 150.000 Euro“, sagt Anke Warlich, Anwältin bei FORIS. Vorausgegangen war dem ein Verfahren, das sich beinahe fünf Jahre hinzog. Finanziert wurde dieses Verfahren von dem Prozessfinanzierer FORIS AG und von der Medizinrechtskanzlei Dr. Haack | Dr. Böttger (Osnabrück und Düsseldorf) geführt.
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Was war geschehen?
Bei einem Arbeitsunfall wurde der 48jährige Familienvater schwer am Unterschenkel des linken Beins verletzt. In Folge der Verletzung kam es zu einem sogenannten Kompartmentsyndrom, das im Rahmen der Behandlung nicht früh genug erkannt wurde und massive, extrem schmerzhafte Nervenschädigungen nach sich zog. Um die schweren Schmerzen in den Griff zu bekommen, musste dem bis zu seinem Unfall aktiven Sportler der Unterschenkel amputiert werden. „Selbst nach dem Eingriff sind die Schmerzen nicht weg. Der Geschädigte ist immer noch Schmerzpatient. Er kann keine Prothese tragen und ist deshalb auf einen Rollstuhl angewiesen“, sagt Warlich.
Die Klage richtete sich gegen das Krankenhaus und die behandelnden Ärzte. Der Vorwurf der Rechtsanwälte Dr. Haack | Dr. Böttger lautete, dass das Kompartmentsyndrom nicht rechtzeitig erkannt wurde, da postoperativ keine geeigneten diagnostischen Maßnahmen getroffen wurden (sog. Befunderhebungsmängel). Ein solches Syndrom verursacht durch erhöhten Druck in den sogenannten Muskellogen des Unterarms oder Unterschenkels Schäden an den Blutgefäßen, Muskeln und Nerven. Das Kompartmentsyndrom ist die zweithäufigste Komplikation bei Unterschenkelfrakturen.
„Der medizinische Sachverständige stellte im Gerichtstermin klar, dass die damals durchgeführten postoperativen Untersuchungen nicht geeignet waren, ein Kompartmentsyndrom sicher auszuschließen“, sagt Warlich. Aufgrund der extremen postoperativen Schmerzen hätten zwingend weitere Untersuchungen erfolgen müssen, die dann mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zur Diagnose „Kompartmentsyndrom“ geführt hätten. Dass solche Maßnahmen unterblieben, bewertete der Sachverständige als grob fehlerhaft. Wäre das Kompartmentsyndrom frühzeitig entdeckt worden, wäre mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Gewebe- und Nervenschädigung verhindert worden. Dann wäre es auch nicht zu der Amputation gekommen.
„Eine entscheidende Hürde für viele Geschädigte ist neben der emotionalen Belastung die Finanzierung eines solchen Verfahrens. Arzthaftungsfälle sind komplex und in der juristischen sowie gutachterlichen Aufarbeitung kostenintensiv“, erklärt Warlich. So übernehmen Rechtsschutzversicherungen – falls die Betroffenen eine solche Versicherung abgeschlossen haben – Kosten in der Regel nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Hinzu können kostspielige Expertengutachten kommen. Zwar erstellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung auf Forderung der Betroffenen ein Gutachten. Diese sind aber meist vom Umfang der Begutachtung sowie der gutachterlichen Stellungnahme nicht vergleichbar mit Privat- oder Gerichtsgutachten.
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Ein Prozessfinanzierer wie die FORIS AG zahlt für weitere Gutachten und übernimmt zudem die Gerichts- und Anwaltskosten. Der Geschädigte trägt daher keinerlei finanzielles Risiko.