Umsatz-Tipp: Der ‚BauFi-Schutz‘ ohne Gesundheitsprüfung
Wie verhindert man den Notverkauf einer Immobilie? Das ist die Ausgangsfrage, die der ‚BauFi-Schutz‘ der Deutschen Lebensversicherungs-AG beantwortet. Wie das genau funktioniert und wo Vorteile gegenüber ‚normalen‘ Darlehensabsicherungen bestehen, erklärt Oliver Nittmann (Vorstand DLV-AG) im Netfonds Podcast.
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Wissen Sie, welche Allianz-Tochter nicht umbenannt wurde? Richtig… die Deutsche Lebensversicherungs-AG. Doch das ist längst nicht alles, was die kleine Tochter des blauen Riesen so interessant macht.
In der jüngsten Folge des Netfonds-Podcast stellt Oliver Nittmann, Vorstand der Deutschen Lebensversicherungs-AG, den Baufinanzierungs-Schutzbrief der Berliner vor. Das Ziel dieses Schutzes ist es, den Notverkauf einer Immobilie zu verhindern, wenn der Darlehensnehmer die laufenden Raten - beispielsweise aufgrund einer Erkrankung - nicht bedienen kann.
Eine Besonderheit dabei: Der ‚BauFi-Schutz‘ kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Dafür gibt es zwar eine sechsmonatige Wartezeit - die entfällt aber, wenn der Darlehensnehmer aufgrund eines Unfalls ausfällt.
Bis zu welcher Summe Darlehen abgesichert werden können und bis wann der Abschluss des ‚BauFi-Schutzes‘ nach Darlehensvertrag möglich ist, hören Sie in der ganzen Folge:
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