Hintergrund: Nachdem das Jahr 2020 den Lebensversicherern arg zusetzte, normalisierten sich im Jahr 2021 die Kennzahlen wieder: Die durchschnittliche SCR-Quote bzw. Nettoquote des Marktes stieg von 210,10 Prozent auf 268,86 Prozent; die SCR-Quote zusammen mit der Volatilitätsanpassung (nach Paragraf 82 Versicherungsaufsichtsgesetz) stieg außerdem von 235,28 Prozent auf 288,73 Prozent. Auch die Bruttoquote – die SCR-Quote plus Volatilitätsanpassung (VA), in die zusätzlich die großzügigen Übergangsmaßnahmen nach Paragraf 352 VAG einfließen – verbesserte sich: von durchschnittlich 390,01 Prozent auf 480,45 Prozent in 2021.

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Diese Verbesserung zeigt sich auch bei den Einzelergebnissen der Unternehmen: Verfehlten in 2020 noch 17 Unternehmen eine Nettoquote von 100 Prozent, sind es in 2021 nur noch acht Unternehmen. Auch müssen in 2021 nur noch fünf Unternehmen in die Manndeckung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), da Nettoquote plus Volatilitätsanpassung nicht mindestens 100 Prozent erreichten. Hingegen waren in 2020 noch 15 Unternehmen betroffen.

Versicherungsbote stellt die Solvenzquoten der Marktführer vor

Wie aber schnitten die zehn Marktführer der Lebensversicherung bei ihren Solvenzquoten ab? Aktuelle Kennzahlen werden nun in einer neuen Bildstrecke vorgestellt. Vorausgesetzt werden muss: Die Solvenzquote bzw. SCR-Quote gibt an, ob die Unternehmen über genügend Eigenmittel verfügen, um eine mit 0,5-prozentiger Wahrscheinlichkeit eintretende Wirtschaftskrise zu bewältigen. Bei einer Quote von mindestens 100 Prozent schafft dies ein Unternehmen aus eigener Kraft.

Bis Ende 2031 ermöglichen aber Übergangsmaßnahmen noch, die Anforderungen zu erfüllen:

  • Paragraf 82 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) ermöglicht die Volatilitätsanpassung (VA): Sie erhöht die SCR-Quote der Unternehmen 2021 um durchschnittlich 19,9 Prozentpunkte.
  • Paragraf 351 VAG ermöglicht eine Maßnahme für risikofreie Zinssätze – diese wurde bisher aber nur wenig genutzt (2020 von der Credit Life und der WWK).
  • Und Paragraf 352 VAG ermöglicht Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen (Ü). Hierbei handelt es sich um die wirkungsvollsten Hilfen: Sie erhöhen die Quoten 2021 um durchschnittlich 191,7 Prozentpunkte.

Aufgrund dieser Hilfsmaßnahmen können aufsichtsrechtlich drei Quoten unterschieden werden:

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  • Netto- oder SCR-Quote: ist jene Quote, die ein Versicherer ohne Übergangshilfen und Volatilitätsanpassung errechnet.
  • Bruttoquote: In der Übergangszeit bis 2031 ist allerdings die Bruttoquote für die BaFin relevant – das ist die Quote, in die alle Maßnahmen (VA, Zinsmaßnahme, Ü) eingeflossen sind. Wie groß der Unterschied zur Nettoquote sein kann, veranschaulicht 2021 die PB Lebensversicherung AG – sie hat eine Nettoquote von 40 Prozent und eine Bruttoquote von hohen 837 Prozent.
  • Nettoquote plus VA: Allerdings entscheidet sich dennoch bereits an der Nettoquote viel. Denn sobald Nettoquote und Volatilitätsanpassung (SCR+VA) keinen Wert von mindestens 100 Prozent erreichen, geraten Unternehmen in enge BaFin-„Manndeckung“ (so einst Aufsichtschef Frank Grund). Das bedeutet: Das Unternehmen muss Maßnahmen bei der Behörde vorlegen, um die Finanzstabilität zu verbessern – und die Aufsichtsbehörde prüft den Erfolg.

Die Solvenzquoten der LV-Marktführer sind einer Übersicht des Zweitmarkt-Anbieters Policen Direkt übernommen und können online eingesehen werden. Weitere Kennzahlen zur Lebensversicherung haben wir unter einer neuen Rubrik zusammengestellt.