VorlesenPausieren 2/42. InsellösungBeamte mit der anlassbezogenen Beihilfe plus Restkostenversicherung können sich auch in anderen Bundesländern oder beim Bund bewerben und einfach wechseln. Es kann bestenfalls Änderungen in der prozentualen Erstattung geben. Wer die pauschale Beihilfe gewählt hat, zum Beispiel in Hamburg, und dann gerne nach Bayern wechseln möchte, erhält keine pauschale Beihilfe, weil es die dort nicht gibt. Außerdem ist in der pauschalen Beihilfe keine höhere Erstattung im Alter vorgesehen.Schäferle / pixabayVorheriger ArtikelVorheriger ArtikelHDI-Vorständin gibt Mandat abNächster ArtikelNächster ArtikelBerufsunfähigkeitsversicherung: Aus diesen Gründe werden BU-Renten abgelehnt