Will man den von Versicherungsmakler Sven Hennig geschilderten Leistungsfall in wenigen Worten zusammenfassen, könnten es folgende sein: ‚Mit dem richtigen Vermittler und dem passenden Vertrag, kann ein Monatsbeitrag ausreichen, um Leistungen zu erhalten‘. Die Kollegen von Pfefferminzia entschieden sich für folgende Variante der Zusammenfassung: ‚Einmalig 185 Euro BU-Beitrag gezahlt, 150.000 Euro kassiert‘. Das klingt eher nach Taschenspieler-Tricks - zudem wirft ‚kassiert‘ ein eher fragwürdiges Licht auf den Versicherten. Und das wird dem Fall nicht gerecht. Vielmehr lassen sich einige allgemeine Entwicklungen und Schwierigkeiten an dem Fall zeigen. Und nicht zuletzt geht es auch darum, dem weit verbreiteten und beständig gepflegten Vorurteil, Versicherer würden sich systematisch um Leistungspflicht ‚drücken‘, etwas entgegen zu setzen.

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Zunahme psychischer Erkrankungen

Erst kürzlich stellte das Analysehaus Morgen & Morgen Auswertungen zu den Ursachen von Berufsunfähigkeit vor. Und die zeigen eine klare Entwicklung: 2012 konnten etwa 20 Prozent aller BU-Leitungsfälle auf psychische Erkrankungen zurückgeführt werden. 2021 lag dieser Wert bereits bei 31,88 Prozent. In der jüngsten Auswertung ist nochmals ein Anstieg auf inzwischen 33,51 Prozent zu verzeichnen (Versicherungsbote berichtete).

Auch Hennig beobachtet diese Entwicklung in seinem eigenen Bestand und der Versicherte im geschilderten Fall ist ebenfalls von einer solchen Erkrankung betroffen: Antriebslosigkeit und Waschzwang werden beispielsweise genannt. In der Praxis können insbesondere psychische Erkrankungen zu Schwierigkeiten führen, weil mitunter Post nicht mehr geöffnet - geschweige denn bearbeitet - wird. Auch in diesem Fall war das zeitweise so. Und das führt zum nächsten allgemeinen Punkt, der sich exemplarisch an diesem Fall zeigen lässt.

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Häufigster Ablehnungsgrund: Keine Reaktion des Kunden

Die Analysten von Morgen & Morgen werteten auch die Ablehnungsgründe von Leistungsanträgen aus. Ergebnis: Häufigster Ablehnungsgrund von Anträgen auf Berufsunfähigkeitsrente ist, dass sich die Antragsteller nicht mehr melden. In 38,36 Prozent aller abgelehnten Fälle sei das so, ergab die Analyse (Versicherungsbote berichtete). Der von Hennig geschilderte Fall hätte einer davon werden können: Post wurde nicht mehr geöffnet oder/und nicht mehr bearbeitet. Das mag in vielen Fällen zum Krankheitsbild gehören - doch ohne Unterlagen kann selbst der beste Versicherer nicht über Leistungen entscheiden.

Der Kunde und sein Vertrag

Im diesem Fall löste Hennig das über eine ‚Leistungs-Vollmacht‘, die über das ‚normale‘ Maklermandat hinausgeht und lobt in seinem Blog-Beitrag auch die Sachbearbeiterin des Versicherers, die „sehr klar und offen kommuniziert hat, welche Unterlagen warum erforderlich sind.“ Als dann nach unzähligen „Telefonaten, Erinnerungen bei Arbeitgeber, letzter Krankenkasse, Krankenhäusern, Ärzten und anderen Institutionen wie der Rentenversicherung“ alle Unterlagen zusammengetragen sind, bekommt der Versicherte rückwirkende Leistungen.

Der Kunde und sein Vertrag

Der Versicherte war als Unternehmensberater tätig und Hennig fasst den Arbeitsalltag zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses so zusammen: hohes Stresslevel, viel Arbeitsverdichtung, ‚Aufopferung‘ für den Arbeitgeber. Vertragsbeginn war im Mai 2017. Die Beiträge wurden bis 2021 weitergezahlt und nach Leistungsbewilligung verzinst erstattet. Der Leistungsfall war bereits im Juni 2017 eingetreten. Versichert war eine monatliche BU-Rente i.H.v. 2.500 Euro und Rentensteigerung (Dynamik). Das Volumen bis Ablauf des Vertrages: 1.441.000 Millionen Euro.

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Der Versicherte erhielt eine Nachzahlung i.H.v. 155.906 Euro gleichzeitig zu einer laufenden BU-Rente von mittlerweile 2.760 Euro (Anpassung im Mai 2022). Da die Beiträge seit Leistungsanerkennung erstattet wurden, hat der Versicherte also ‚nur‘ einen Monatsbeitrag i.H.v. 184,72 Euro geleistet.

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