Hinterbliebenenvorsorge: Viel mehr als (nur) finanzielle Absicherung
Beim Thema Hinterbliebenenvorsorge geht es nicht nur um die finanzielle Absicherung der Familie. Denn auch in diesem Bereich spielt die Bürokratie eine nicht unwesentliche Rolle. Welche rechtlichen Vorsorgethemen beachtet und vorab geklärt sein sollten, zeigt Expertin Margit Winkler vom Institut GenerationenBeratung auf.
Hinterbliebenenvorsorge - Bei diesem Wort denken die meisten an Renten- oder Risikoversicherungen, die den Hinterbliebenen helfen sollen, ohne Ehepartner oder Eltern finanziell abgesichert zu sein. Doch das allein reicht nicht aus. Es muss so vorgesorgt sein, dass der Partner, die Angehörige oder allgemein das Umfeld in der hochemotionalen Situation der Trauer keinen zusätzlichen Stress oder vermeidbaren Ärger haben. Sie müssen beispielsweise Zugang zu den Policen haben und eine Vollmacht, um handeln zu können.
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1. Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus
Bei Risiko- und Unfallversicherungen müssen die Policen zur Anzeige an die Gesellschaft sehr schnell gestellt werden. Sonst besteht Gefahr der ordnungsgemäßen Leistungserbringung, sprich Zahlung, aus dem Versicherungsvertrag.
Diese Vollmacht befugt den Hinterbliebenen, die Leistungen geltend zu machen. Mit einem Notfallordner ist er zudem gut gewappnet und findet Übersichten zu Leistungen, Namen des Versicherungsberaters und den Ort der Policen.
Ein weiterer Service des GenerationenBeraters kann die Erstellung der Trauerverfügung sein. Dort sind alle Details, wie Trauerfeier, Bestatter bis hin zum Grab und Grabpflege festgehalten. Mancher geht noch einen Schritt weiter und organisiert alles bereits zu Lebzeiten bei einem Bestattungsunternehmen. Wenn der Kunde mittels Sterbegeldversicherung den entsprechenden Geldbetrag zur Verfügung stellt, werden die Hinterbliebenen nicht das Gefühl haben, die Bestattung aus „ihrem Erbe“ zu zahlen.
Aus diesen Gründen ist eine Kooperation mit ortsansässigen Bestattungsunternehmen zur gegenseitigen Empfehlung erfolgsversprechend.
2. Testament mit Finanzprodukten für Entlastung und Flexibilität der Hinterbliebenen
Eheleute meinem mit der gegenseitigen Begünstigung mittels einem Berliner Testament sei alles geregelt. Dazu muss man wissen, dass die Grundlage dafür aus einer völlig anderen Zeit stammt: seit 1900 gilt das BGB (Bürgerliches Gesetz Buch, in dem auch das Berliner Testament geregelt ist). Eheleute kommen damit ihrem gegenseitigen Versorgungsgedanken nach und verfügen, dass erst der Überlebende alles erhält und danach die Kinder. Damals stand Deutschland am Beginn der Industrialisierung und circa 80 % der Bevölkerung waren noch in der Landwirtschaft beschäftigt. Landwirte übergaben den Betrieb (Vermögen) und für die Hinterbliebenen war am Ende wenig Vermögen zu verteilen.
Doch heute ist hohes Vermögen vorhanden, unnötige Erbschaftsteuer soll vermieden werden, Pflichtteilsberechtigte fordern ein, was ihnen zusteht, bei mehreren Kindern entsteht im weiteren Erbgang eine häufig konfliktbehaftende Erbengemeinschaft und unterschiedliche Interessen bei Patch-Work Familien fordern ein sorgfältiges Vorgehen bei der Reglung des Nachlasses.
Wer kein Testament errichtet oder auf die Beratung von einem Juristen beim Erstellen des Berliner Testaments verzichtet, stellt seine Angehörigen vor unnötige Herausforderungen, wie beispielsweise:
- Hinterbliebener Partner muss beim einfachen Berliner Testament sowohl Erbschaftsteuer als auch Pflichtteilszahlungen vornehmen. Das kann zu großen Problemen wegen mangelnder Liquidität führen.
- Gibt es mehrere Kinder, so kommt es im zweiten Erbgang zu einer Erbengemeinschaft unter ihnen. Gerade bei Immobilien muss der überlebende Ehepartner den Streit oder das Gerangel der Kinder aushalten, weil es keine klare Reglung gibt.
- Ohne Testament kommt es zur Erbengemeinschaft. Bei Immobilien ist das besonders schmerzlich, denn der hinterbliebene Partner kann keine Entscheidung mehr allein treffen. Die Kinder des Verstorbenen, dessen Eltern oder seine Geschwister werden Miteigentümer der Immobilien.
GenerationenBerater kennen zudem Gestaltungen mit Finanzprodukten, die insbesondere Flexibilität und Steuerersparnis bringen und im Testament des Juristen als Vermächtnisse oder als Supervermächtnis umsetzt werden.
3. Vermögensverzeichnis für Hinterbliebene – sonst kann ein teil des Erbes verloren sein
Aktuell beschäftigt sich die Bundesregierung mit sogenannten nachrichtenlosen Konten. Laut Verband der Erbenermittler beträgt das Volumen zwischen zwei und neuen Milliarden Euro. Mit Einführung von Verwahrgelt, begrenzter Einlagensicherung, Reglung zur Geldwäsche suchen Verbraucher immer weitere Bankverbindungen. Die zunehmende Digitalisierung macht es für Hinterbleibende schwer, herauszufinden, bei welcher Bank, Versicherung, Depotgesellschaft sich das Erbe befindet.
Wenn die Hinterbliebenen nicht wissen, dass es weitere Geldanlagen gibt, können sie sich nicht mit den Instituten in Verbindung setzen. Dieser Teil des Erbes ist dann verloren.
Unsere Regierung ist auf dem Weg, ein Gesetz zu entwerfen, das es erlaubt, dieses Geld der Verstorbenen nach einer gewissen Zeit der Allgemeinheit, also dem Staat, zugutekommen zu lassen. Das soll auch weiteres „nachrichtenloses“ Vermögen betreffen.
Der Notfallordner innerhalb der GenerationenBeratung soll die Hinterbliebenen handlungsfähig machen. Somit kann es eine Aufgabe innerhalb der GenerationenBeratung sein, ein Vermögensverzeichnis mit allen Geldanlagen und weiteren wichtigen Vermögensteilen, wie Fahrzeugen, Münzen usw. zu erstellen und aktuell zu halten. Für den Testamentsvollstrecker ist dies zudem eine hervorragende Vorbereitung auf seine Tätigkeit. Es ist dann die Grundlage für das Nachlassverzeichnis, das die teure Lösung eines notariellen Nachlassverzeichnisses ersparen kann.
4. Gut vorsorgen mit Testamentsvollstreckung – alternativ Nachlass-Service
Insbesondere bei Immobilienvermögen, Patchwork-Situationen oder mehreren Kindern sind die Herausforderungen der Hinterbliebenen groß, um ohne Streit das Lebenswerk des Verstorbenen aufzuteilen. Gesetzliche Fristen sind einzuhalten, bestehende Verträge müssen geändert oder aufgelöst werden und ein Nachlassverzeichnis wird benötigt. Selbst, wenn all dies samt der Trauerfeier geregelt ist, kann es zu Ungemach kommen. Zu sehr sind die Hinterbliebenen von ihren Gefühlen, dem Schmerz der Trauer und dem Einfluss aller Familienmitglieder geleitet. Deshalb verursacht das Erbe häufig Streit in Familien. Das wünscht sich niemand.
Das Lebenswerk sollte Positives bewirken. Um genau dies zu erreichen, den Hinterbliebenen nicht zur Last zur fallen und den eigenen Willen durchzusetzen, wird der Testamentsvollstecker im Testament bestellt. Mit Amtsannahme übernimmt er alle Aufgaben. Diese sind in einer sogenannten Verwaltungsanordung ausformuliert. Diese kann Flexibilität in bestimmten Situationen zulassen, denn man kennt bei Errichtung seines Testaments nicht den endgültigen Wert des Nachlasses. Andererseits schafft dies Klarheit. Die Erben werden regelmäßig über den Stand der Auseinandersetzung informiert. Auslagenersatz und Vergütung sind bereits im Testament geregelt und werden aus dem Nachlass bezahlt.
Wenn der Erblasser keinen Testamentsvollstrecker als seinen „verlängerten Arm“ benannt hat, können die Hinterblieben einen Nachlass-Service in Anspruch nehmen, der sehr häufig von Testamentsvollstreckern angeboten wird.
5. Steuerersparnisse wegen Pflegeleistungen vorbereiten
Hinterbliebene sind nahestehende Personen und Kinder des Erblassers. Diese sind meist auch bevollmächtigt und kümmern sich um den künftigen Erblasser. Nicht immer sind dies reine Pflegeleistungen, sondern auch Gespräche, Unterstützung im Haushalt und der allgemeinen Lebensführung.
Der Staat unternimmt durch die Pflegereformen alles dafür, dass der Pflegebedürftige so lange wie möglich zuhause versorgt wird. Dies ist zudem die kostengünstigste Methode.
Andererseits können Nachkommen für geleistete Pflegetätigkeiten einen Ersatz aus dem Nachlass verlangen. Alle Personen (bis auf den Ehegatten, der Unterhalt erhält), die sich um den Pflegebedürftigen gekümmert haben, haben einen zusätzlichen Freibetrag bei der Erbschaftsteuer bis zu 20.000 Euro.
Dies muss bei der Erbschaftsteuer dem Finanzamt gegenüber dargestellt werden. Am besten stimmt man sich mit der Behörde frühzeitig ab. Pflegetagebücher werden akzeptiert und auch Nachweise über Nachbarn. Je nach Vermögen und Verwandtschaftsgrad können dies mehrere tausend Euro Steuerersparnisse bedeuten.
In beiden Fällen macht es viel Sinn, dass bereits der künftige Erblasser dafür separate Konten, Depots oder Verträge anlegt, um so von Anfang an Konflikten vorzubeugen bzw. kräftig Steuern zu sparen.
6. Hinterbliebenen Rente für alle Kindergeldkinder (auch Studenten) sowie Stiefkinder
Sowohl bei der privaten als auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung erhält man nur Renten auf Antrag. Für die privaten Versicherungen wird der Vermittler sicher gut unterstützen, damit nichts versäumt wird.
Bei der Beantragung der gesetzlichen Rente sieht es da anders aus. Über die Gemeinde oder direkt von der Rentenversicherung erhält man die Anträge. Speziell ausgebildete Rentenberater unterstützen. Das ist aber nicht jedem Verbraucher bekannt.
Es gibt unzählige Fälle, in denen insbesondere die Halbwaisen keinen Antrag stellen. Sie wissen es einfach nicht. Diejenige, die den Antrag des Witwers oder der Witwe entgegennehmen, kennen die Familienverhältnisse des Antragstellers nicht und können damit keinen Tipp geben.
In diesen Fällen wird häufig die Rente nicht beansprucht. Unserer Erfahrung nach wird der Antrag häufig in folgenden Situationen vergessen zu stellen:
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- Kinder, die zur Schule gehen oder noch studieren und
- Stiefkinder im Haushalt des Verstorbenen