VorlesenPausieren 3/5Sachverständiger entscheidet über ReparaturwegWurde der Schaden gemeldet, vereinbart der Versicherer einen Besichtigungstermin mit dem Fahrzeughalter. Ein Sachverständiger ermittelt dann die Schadenhöhe, Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeugs und legt den Reparaturweg fest.krzysztof-m / pixabayVorheriger ArtikelVorheriger ArtikelZurich verkauft ihr Russland-GeschäftNächster ArtikelNächster ArtikelR+V-Vorstand: Starkregenereignisse können zu massiven Schäden führen