Wie der Unternehmer nicht zum Risiko für den eigenen Betrieb wird
Was passiert eigentlich, wenn ein Unternehmer oder ein Mitarbeiter in Schlüsselposition verstirbt? Nicht nur der Ausfall der Arbeitskraft kann das Unternehmen belasten, sondern es können auch erhebliche finanzielle Verluste entstehen. Makler und Vermittler sollten sich dieser oft vernachlässigten Zielgruppe im deutschen Mittelstand annehmen, durch ihre fachliche Beratung Vorsorgelücken aufdecken und diese Kunden mit passenden Lösungsvorschlägen für sich gewinnen. Ein Gastbeitrag von Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der DELA Lebensversicherungen in Deutschland.
Im Alltag liegt die volle Konzentration vieler Unternehmer verständlicherweise auf dem Geschäftsbetrieb; Themen wie die Absicherung des eigenen Todesfallrisikos geraten folglich leicht aus dem Blickfeld. Dabei tragen Unternehmer nicht nur die Verantwortung für die eigene Familie, sondern auch die für ihr Unternehmen mit allen dazugehörigen Mitarbeitern und Geschäftspartnern. Umso wichtiger ist es, das Risiko des eigenen Todes ausreichend abzusichern und vorzusorgen, um im Ernstfall alle Betroffenen vor den finanziellen und organisatorischen Folgen zu schützen.
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Dazu sollten wichtige Fragestellungen frühzeitig besprochen und geklärt werden: Wie steht es um die Stellvertretungs- und Nachfolgeregelung? Wer ist mit Vollmachten ausgestattet, um die Geschäfte fortzuführen? Und wie ist es um die finanzielle Lage des Unternehmens bestellt, wenn der Inhaber oder ein Gesellschafter plötzlich ausfallen und deren Erbberechtigte möglicherweise Ansprüche an das Unternehmen geltend machen?
Aus Gesprächen mit unseren Vertriebspartnern wissen wir, dass viele mittelständische Unternehmer das Risiko des eigenen Ablebens noch nicht ausreichend abgesichert haben. Gute Beratung zu einer umfassenden Vorsorge für den Ernstfall ist also gefragt, um zu verhindern, dass Unternehmer selbst zum Risiko für den eigenen Betrieb und ihre Mitarbeiter werden.
Notfallleitfaden für Unternehmer in der Beratung einsetzen
Um nach einem Unglücksfall, bei dem Unternehmer selbst oder Mitarbeiter in wichtigen Schlüsselpositionen ausfallen, den geregelten Ablauf im Betrieb weiter zu gewährleisten, hat sich in der Praxis einen Notfallordner mit allen wichtigen Informationen bewährt. Neben Dokumenten zur Nachlassregelung und den Vorsorgevollmachten gehören auch Angaben zu finanziellen Verpflichtungen sowie betrieblichen Patenten, Verträgen und Besitztümern in eine solche Akte. Darüber hinaus dürfen Auflistungen von Zugängen und Passwörtern, Telefonnummern und wichtige Ansprechpersonen wie beispielsweise Kunden, Lieferanten, Rechtsanwälte und Steuerberater nicht fehlen. Ein guter Ratgeber, den Makler und Vermittler ihren Kunden in der Beratung an die Hand geben können, ist der detaillierte Notfallleitfaden für Unternehmer aus dem umfangreichen Serviceangebot der DELA Lebensversicherungen, den man unter dela.de/service-ratgeber anfordern kann. Anhand einer Checkliste können Berater gemeinsam mit ihren Kunden überprüfen, wie diese selbst und ihr Unternehmen abgesichert sind und wo gegebenenfalls Handlungsbedarf besteht.
Die dringendste unternehmensspezifische Regelung für den Ernstfall betrifft die Nachfolge. Fehlt diese und der Unternehmer kann aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit nicht mehr selbst entscheiden, wird von Amtswegen zunächst ein Betreuer zugewiesen. Dieser vertritt die Stimmanteile bei Gesellschaftsversammlungen oder übernimmt die Geschäftsführung kommissarisch. Sollte der Unternehmer versterben, kann der Betreuer auch Ansprechpartner für die gesetzlichen Erben sein. In der Regel gilt die Betreuereigenschaft aber nur bis zum Tod der betreuten Person. Daher kommen auf die Erben neue unverhoffte Herausforderungen zu. Eine Betreuereigenschaft über den Tod hinaus wird von den Gerichten nur in wenigen Fällen übertragen.
Deshalb ist es notwendig, so früh wie möglich einen Nachfolger oder Interimsgeschäftsführer festzulegen und dies auch rechtlich zu verankern. Ergänzend hierzu sollte die Vertretung mit entsprechenden Vollmachten oder mit Prokura ausgestattet werden, um beispielsweise den Zugriff auf Geschäftskonten und Bankschließfächer zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen jederzeit zu gewährleisten.
„Keyman-Police“ ist zentraler Baustein der finanziellen Absicherung
Ein zweckmäßiges Instrument für eine umfassende finanzielle Absicherung ist sowohl für die private als auch für die Vorsorge als Unternehmer eine Risikolebensversicherung. Mit der sogenannten „Keyman-Police“ können Unternehmer nicht nur das eigene Todesfallrisiko absichern, sondern beispielsweise auch den Ausfall wichtiger Mitarbeiter in Schlüsselfunktionen. Schließlich bringt der Ausfall einer zentralen Person im Unternehmen durch eine schwere Krankheit oder den plötzlichen Tod nicht selten erhebliche finanzielle Folgen mit sich, die bis zur Existenzfrage hin reichen können.
Eine zielgerichtet eingesetzte Risikolebensversicherung ermöglicht es, ausreichende finanzielle Sicherheit zu schaffen, um in einer Übergangsphase Aufträge abwickeln zu können und eine geregelte Übergabe des Unternehmens oder die Suche nach einem Nachfolger in die Wege zu leiten. Auch für den Fall, dass der Fortbestand des Unternehmens durch die Ansprüche Erbberechtigter gefährdet ist, kann eine Risikolebensversicherung dabei helfen, die für den Geschäftsbetrieb notwendige Liquidität zu gewährleisten.
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Wer als Vorsorgeberater seine Kunden aus dem Mittelstand auf mögliche Vorsorgelücken hinweist und ihnen durch fachliche Beratung hilft, diese zu schließen, kann sich ein anspruchsvolles Beratungssegment erschließen – für die private und die unternehmensbezogene Vorsorge.