Honorarberatung: Was Verbraucher für 243 Euro Honorar erwarten
Vergütung für Beratung: Wer bereit ist, ein Honorar zu zahlen, knüpft daran bestimmte Erwartungen. Welche das sind, zeigen aktuelle Befragungsergebnisse.
- Honorarberatung: Was Verbraucher für 243 Euro Honorar erwarten
- Honorarberatung: Auch für Geringverdiener geeignet?
Die Mehrheit der Versicherungsmakler in Deutschland würde auch Honorarberatung anbieten und die gestiegene Nachfrage bei der Kundschaft damit befriedigen, so ein Kernergebnis der Erhebung „Nettopolicen und der Stand der Honorarberatung 2021“, die der Lebensversicherer Liechtenstein Life vor fast genau einem Jahr durchführte (Versicherungsbote berichtete).
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Die hohe Nachfrage nach Honorarberatung bestätigt nun eine Erhebung des Portals FragFina, das zum Angebot der FiNUM.Finanzhaus AG gehört, zu deren Vorständen auch Dr. Sebastian Grabmaier zählt.
FragFina befragte 600 Verbraucher nach deren grundsätzlicher Bereitschaft, ein Honorar für die Beratung zu bezahlen und wenn ja, wie hoch das Honorar sein sollte.
Ergebnis: 85 Prozent der Befragten wären bereit, Beratungsleistungen mit einem Honorar zu vergüten. Dafür wird eine „objektive, also produktunabhängige Beratung“ erwartet, schreibt FragFina. In der telefonischen Befragung sei zudem deutlich geworden, dass es den Verbrauchern weniger um den konkreten Abschluss geht – vielmehr würden sie eine „Einordnung“ oder einen „generellen Check“ der bestehenden Verträge erwarten. Dann finden sie diese Beratungsleistung auch honorarwürdig.
Befragt nach der Höhe des möglichen Honorars, reichten die Antworten von 200 Euro bis 400 Euro. Die durchschnittliche Höhe des akzeptierten Honorars lag bei 243 Euro, wobei mit steigendem Alter auch die Bereitschaft steigt, ein höheres Honorar zu bezahlen.
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Diejenigen 85 Prozent, die ein Honorar für die Beratung zu zahlen bereit sind, erwarten zudem eine ganzheitliche Beratung, die die Bereiche Versicherungen, Altersvorsorge, Geldanlagen, Immobilien und Finanzierungen abdeckt. Von den insgesamt genannten 1.034 gewünschtenBeratungsfeldern (Mehrfachnennung war möglich) entfiel der Großteil auf die Bereiche Altersvorsorge (rund 24 Prozent) sowie Geldanlage und Investment (gut 21 Prozent). Aber auch für Beratung in Sachen BU, KV sowie Sachversicherungen würden die Befragten ein Honorar zahlen.
Honorarberatung: Auch für Geringverdiener geeignet?
Was noch zu sagen bleibt: Die Befragungs-Ergebnisse bieten durchaus interessante Ansätze. Zu bedenken ist aber dabei, dass FragFin nur solche Verbraucher befragte, die sich zuvor schriftlich oder telefonisch bei ihnen gemeldet haben. Da FragFin auch Material und Informationen über Nettopolicen und Honorarvermittlung bereitstellt, kann davon ausgegangen werden, dass grundsätzlich ein höheres Interesse an Honorarberatung und -vermittlung bei den Befragten bestand.
Ein wichtiges Argument von Gegnern der Honorarberatung und -vermittlung ist, dass gerade Geringverdiener ausgeschlossen würden. So argumentiert beispielsweise Prof. Michael Heuser (DIVA), dass fällige Honorare als Einmalsumme die Liquidität der Kunden sofort belasten - anders als im gängigen Provisionsmodell. Legt man einen Stundensatz von 150,- Euro zugrunde, wäre das Provisionsmodell gerade bei kleinvolumigen Verträgen von Geringverdienern kostengünstiger, so Heuser. Diesem Argument kann die FragFina-Erhebung nichts entgegnen. Nach Haushaltseinkommen wurde offenbar nicht gefragt.
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Heuser nennt auch weitere Punkte, die in der Debatte um Vergütungsmodelle oft ausgeblendet werden:
- 19 Prozent Umsatzsteuer werden auf Honorare fällig
- Rechnungs- und Mahnwesen müssen vorgehalten werden
Das würde sich alles auf die Kosten für den Kunden niederschlagen, so Heuser.
Einen ganz eigenen Vorschlag, um auch Geringverdienern Zugang zu Honorarberatung und -vermittlung zu gewährleisten, unterbreiten Prof. Dr. Stephan Paul und Dr. Fabian Schmitz (beide Uni Bochum). In deren Studie „Umsetzung der Honorarberatung in Deutschland“ heißt es dazu: „Aus Kundenperspektive ergibt sich ein Kostenproblem für Geringverdiener, sollten diese im Honorarmodell aufgrund der fehlenden Quersubventionierung von Leistungen höhere Kosten tragen müssen. Zum einen können Transferleistungen dazu beitragen, die Beratungskosten erschwinglicher zu machen – denkbar sind hier steuerliche Regelungen oder Beratungsgutscheine für Geringverdiener – zum anderen könnten Finanzdienstleistungen durch automatisierte Lösungen aus Kundensicht günstiger werden. Ein Beispiel hierfür sind Do-it-yourself-Lösungen wie Versicherungsvergleichsportale und Robo-Advisor.“
Oder etwas anders formuliert: Wer es sich nicht leisten kann, muss auf Alimentierung hoffen oder sich den passenden Versicherungsschutz nebst Altersvorsorge selbst zusammenklicken.
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Zu finden ist die Studie auf der Webseite ‚Verbraucherforschung.NRW‘, einer Präsenz der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
- Honorarberatung: Was Verbraucher für 243 Euro Honorar erwarten
- Honorarberatung: Auch für Geringverdiener geeignet?