Eine umfassende Beratung zum Hinterbliebenen-Schutz sollte aber auch Informationen zu Vorsorgedokumenten wie Sorgerechts- und Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht umfassen. Versicherungsvermittler müssen dabei auf die Abgrenzung zur Rechtsberatung achten.

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Hinweis: Der Text erschien zuerst im kostenfreien Versicherungsbote-Fachmagazin 01/22.