VorlesenPausieren 8/8Halbwahrheit bei den GesundheitsfragenDas kann wie ein Bumerang zurückkommen; unter Umständen ist der Versicherer berechtigt, die Leistungen ganz zu verweigern, wenn falsche oder unwahre Angaben bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen gemacht werden.Schwerdhoefer / pixabayRisikolebensversicherung Risikolebensversicherung hier vergleichen Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelVerbraucherschutz mahnt Reiseversicherer wegen Drogen-Missbrauchs-Klausel abNächster ArtikelNächster ArtikelNachhaltigkeit – Pflicht statt „Kür“!