Auslandsreisekrankenversicherung: 9 Kriterien, auf die Verbraucherschützer Wert legen und welche Versicherer sie erfüllen
Auslandsreisekrankenversicherung: Auf welche neun Kriterien der Bund der Versicherten (BdV) Wert legt und welche drei Anbieter alle erfüllen.
Nach zwei Jahren Pandemie blickt die Mehrheit der Deutschen einer Reise im Sommer 2022 zuversichtlich entgegen, zeigt zum Beispiel der „International Vacation Confidence Index“. Die Reiselust der Deutschen sei in den letzten Monaten über alle befragten Altersgruppen hinweg wieder gestiegen, so die Ergebnisse der Online-Umfrage für Allianz Partners.
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Das Neugeschäft mit Reiseversicherungen würde aktuell sogar an Zeiten vor Corona anknüpfen, so Allianz Partners. Die in den „neuen Produkten eingebauten Corona-Leistungen“ würden sehr gut ankommen, so Carsten Staat, CEO von Allianz Partners Deutschland.
Dass Auslandsreisekrankenversicherer bei Pandemien und Epidemien Leistungen erbringen, zählt auch aus Sicht des Bund der Versicherten (BdV) zu jenen Kriterien, auf die bei der Tarif-Auswahl geachtet werden sollte. Die Verbraucherschützer haben Bedingungswerke von Auslandsreisekrankenversicherern vergleichend gegenübergestellt und daraus 9 Kriterien ermittelt, die sie für einen allgemein (!) empfehlenswerten Auslandsreisekrankenversicherungs-Vertrag verlangen (siehe obige Bilderstrecke).
Der Bund der Versicherten (BdV) berücksichtigte ausschließlich Versicherer, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- VR mit Zulassung zum Geschäftsbetrieb in Deutschland
- Verträge, die online abschlussfähig sind (die AVB sind entsprechend online abrufbar) – also solche Tarife, die über die Webseite von VR und Vermittlern abschließbar sind (einschließlich Deckungskonzepten)
- Ausgeschlossen sind Koppelprodukte (z. B. ARKV Im Paket mit Reiserücktritts-, -abbruch-, -gepäck- oder -Haftpflicht-Versicherungen etc.)
- Ebenfalls ausgeschlossen: Gruppenversicherungen, Rahmenverträge oder andere „Sondertarife“ (z. B. Zusatzdeckungen/-module für PKV-Vollversicherte oder Deckungen für Versicherte bestimmter Krankenkassen, Kunden von Reiseveranstaltern bzw. Online- Reisebuchungsportalen oder Kreditkartenanbietern)
- Ausschließlich Jahresverträge für beliebig viele vorübergehende Auslandsreisen ohne „automatische Vertragsbeendigung“ – Ausnahme: ARKV-Verträge für einzelne längere Auslandsreisen (mindestens bis zu einem Jahr geplante Reisedauer).
Diese Anbieter wurden untersucht
- ADAC (Tarif für Nichtmitglieder)
- Allianz Travel – AWP P&C S.A. Niederlassung für Deutschland
- Alte Oldenburger (VGH bietet die gleiche Tarifreihe an)
- Arag
- Astra
- Axa
- Barmenia
- BD 24
- Care Concept (VR: HMRV)
- Cherrisk (VR: Uniqa)
- Concordia
- Debeka
- DEVK
- DFV
- DKV (Ergo KV bietet die gleiche Tarifreihe an)
- Ergo KV (siehe DKV)
- Ergo RV
- Europ Assistance (Niederlassung Deutschland)
- Europa
- Generali (ohne Envivas, da Envivas-Tarife nur für Versicherte der Techniker Krankenkasse ‚verkaufsoffen‘ ist)
- Gothaer
- Hallesche
- HMRV
- Huk-Coburg
- Huk24
- Inter
- LTA/HDI
- LVM
- Mawista (VR: Allianz Travel – AWP P&C S.A. Niederlassung für Deutschland)
- mdt (VR: Adler / Signal-Iduna)
- MüVer
- Nexible (VR: Ergo RV)
- Nürnberger
- R+V
- SDK
- Signal-Iduna
- Travel Secure/Würzburger
- UKV
- Universa
- URV
- VGH (siehe Alte Oldenburger)
- Vigo
- Versicherer im Raum der Kirchen
- Württembergische
Diese Anbieter erfüllen alle BdV-Kriterien
- Concordia Krankenversicherungs-AG: Tarife AKS/AKF
- Debeka Krankenversicherungsverein a. G.: Tarif AR
- LVM Krankenversicherungs-AG: Tarif ARTop