Frauen, die in die gesetzliche Rente einzahlen, erreichen mittlerweile deutlich längere Versicherungszeiten und höhere Rentenansprüche als noch vor 20 Jahren. Demnach erreichten Neurentnerinnen, die 2021 in den Altersruhestand wechselten, durchschnittlich 36,9 Versicherungsjahre. Im Jahr 2001 waren es noch 27,2 Jahre. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung und beruft sich auf eine Auswertung der Deutschen Rentenversicherung Bund.

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Frauen in Ost erreichen mehr Versicherungsjahre

Der Grund: Mehr Frauen sind erwerbstätig. Speziell in Westdeutschland sind die Versicherungszeiten deutlich angewachsen, da hier bis Anfang der 90er Jahre das Hausfrauenmodell in der Ehe vorherrschte: Frauen waren eher bereit, für Erziehung, Pflege und Familie auf Erwerbsarbeit zu verzichten. 1991 betrug die Erwerbstätigenquote westdeutscher Frauen laut Statistischem Bundesamt noch 54,6 Prozent, während sie 2020 schon bei 71,4 Prozent lag. Das spiegelt sich auch in den Versicherungsjahren wieder: westdeutsche Neurentnerinnen konnten 2021 35,4 Versicherungsjahre vorweisen statt 23,8 Jahren in 2001.

Ostdeutsche Frauen wiesen hingegen bereits 1991 eine Erwerbstätigenquote von 66,7 Prozent auf, da in der DDR mehr Frauen in Arbeit waren. Sie sank zwar in den Nachwendejahren leicht, als viele Ostbürgerinnen und -bürger mit Arbeitslosigkeit zu kämpfen hatten. Doch stieg die Quote ab 2005 wieder stark an. 2020 betrug die Erwerbstätigenquote bei Frauen in Ost 74,2 Prozent. Folglich erreichen ostdeutsche Frauen auch längere Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rente: Kamen sie 2001 im Mittel bereits auf 40,9 Versicherungsjahre, so waren es 2021 sogar 43 Jahre.

Neurentnerinnen erhielten 2020 im Schnitt 826,72 Euro Monatsrente

Wie sich die längeren Anwartschaften auf die Rentenhöhen auswirken, geht aus der Erhebung nicht hervor. Das hängt neben der Beitragsdauer auch von der Lohnhöhe ab. Wer immer zum Durchschnittslohn gearbeitet hat, erhielt 2021 in West 34,19 Euro Monatsrente für jedes Erwerbsjahr. Doch als erwerbstätig gelten nach der offiziellen Definition bereits Personen, die mindestens eine Stunde pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgehen.

Neben der gestiegenen Erwerbstätigkeit wirkte sich auch positiv für Frauen aus, dass Kindererziehungszeiten mit der Mütterrente vermehrt als Versicherungszeit anerkannt werden: Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern erhalten je Kind 2,5 Jahre zum Durchschnittslohn bei der gesetzlichen Rente angerechnet.

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Für eine auskömmliche Rente sorgen die längeren Versicherungsjahre hingegen oft nicht. Wer im Jahr 2020 neu in Altersrente ging, erhielt im Schnitt 988,57 Euro monatliche Rente. Männliche Neurentner erzielten im Schnitt 1.170,83 Euro im Monat, Frauen hingegen 826,72 und damit im Schnitt 347,11 Euro weniger.