Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) für beratende Berufe

Eine VSH für Berufsbetreuer wird - wie in vergleichbaren Berufen - Fragen an das Bedingungswerk aufwerfen: Welche Tätigkeiten genau umfasst der Versicherungsschutz? Für Berufsbetreuer könnte etwa relevant sein, ob auch folgende Tätigkeiten versichert sind:

Anzeige

  • Verfahrensbeistand,
  • Nachlasspfleger- und -verwalter,
  • Vollmachtsnehmer einer Vorsorgevollmacht

Ebenso beachtenswert:

Anzeige

  • Finden sich im Bedingungswerk Fallzahlenbegrenzungen (abgesehen von der vom GDV begrüßten Variante)?
  • Wird bei Versichererwechsel die Nachhaftung zum Vorvertrag übernommen?
  • Sind Ansprüche aus fehlerhaft oder nicht abgeschlossenen Versicherungsverträgen für die Betreuten mit abgedeckt?

vorherige Seite
Seite 1/2/