Viele Kundinnen und Kunden verlassen sich auf Bewertungen im Internet - sei es beim Kauf von Produkten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Doch wiederholt sorgten Fake-Bewertungen für Ärger, mit denen sich manch Unternehmen in ein besseres Licht rückte. Das Geschäft ist hoch professionalisiert: Kommerzielle Anbieter bieten gute Online-Urteile im Paket an. Hierauf hat die Europäische Union reagiert und eine Richtlinie verabschiedet, die gefälschten Bewertungen einen Riegel vorschieben will.

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In Deutschland ist diese Richtlinie in das "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“ eingeflossen. Auch Paragraph 5b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde entsprechend abgeändert. Das bringt auch neue Pflichten für Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler mit sich, zumal die Regeländerung bereits zum 28. Mai 2022 in Kraft trat.

"Der geänderte Paragraf verpflichtet Unternehmen, die von Kunden erstellte Online-Reviews veröffentlichen, nicht dazu, die Echtheit der Bewertungen zu überprüfen", sagt Björn Thorben Jöhnke von der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte gegenüber fondsprofessional.de. Verzichten Unternehmen darauf, die Echtheit der Wertungen zu prüfen, so müssen sie auf ihrer Webseite explizit darauf hinweisen. Wenn die Angabe fehle, drohe eine Abmahnung von Verbraucherverbänden und Wettbewerbern. Für viele Vermittler dürfte das eine deutliche Mehrarbeit bedeuten: Die Pflicht, die Echtheit zu prüfen, gilt auch rückwirkend, sofern man dies nicht anders auf der Webseite kommuniziert.

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Doch auch, wenn die Finanzdienstleister die Echtheit prüfen, kommen weitere Pflichten auf sie zu. Sie müssen nämlich offenlegen, nach welchen Kriterien sie dies tun, und geeignete Maßnahmen ergreifen, um gefälschte Bewertungen zu verhindern. Dies treffe zumindest auf die eigenen Webauftritte zu. Wird die Bewertung hingegen auf einer externen Plattform abgegeben -etwa Whofinance- ist es Aufgabe des jeweiligen Portals bzw. der Plattform, die Echtheit zu garantieren.