Der Verfasser dieser Zeilen machte einst die Erfahrung, was es bedeutet, auf ein Lockangebot reinzufallen. Über einen großen Online-Makler, nennen wir ihn „Inspect 26“, hatte ich eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen - gleich zu einer Urlaubsreise mit dazu gebucht. Doch als sich der Vertrag im nächsten Jahr automatisch verlängern sollte, staunte ich nicht schlecht. Die Jahresprämie des Düsseldorfer Anbieters hatte sich mehr als verdoppelt, im Jahr darauf sollte sie um weitere 25 Prozent steigen. Der nun zu zahlende Preis lag deutlich über dem Marktschnitt - ein Glück, dass man diese Police problemlos kündigen konnte.

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Solche Lockangebote sind auch der europäischen Versicherungsaufsicht ein Dorn im Auge. Und so hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) am Montag zu einer öffentlichen Konsultation geladen. Sie will gegen die Art und Weise vorgehen, wie Versicherungen ihren Kundinnen und Kunden für ein und denselben Schutz unterschiedliche Prämien berechnen. „Price Walking“ ist der Fachbegriff hierfür - also stark vereinfacht die Gefahr, dass die Prämien plötzlich nach oben wandern, wenn man den Schutz erneuert. Über den Vorstoß der Behörde berichtet aktuell die Nachrichtenagentur Reuters.

Bestandskunden benachteiligt? Verstoß gegen EU-Recht

Konkret befürchten die Watchdogs, dass durch diese Preispolitik Bestandskundinnen und -kunden benachteiligt werden: und damit genau jene Gruppen, die ihrem Versicherer treu bleiben. Indirekt finde so eine Quersubventionierung des Neugeschäfts statt. Auch aus aktuarieller Perspektive machen derartige Preisaufschläge wenig Sinn, sofern sich das Risikoprofil der Versicherungsnehmer nicht unterscheidet.

“Einige dieser Praktiken sind nach Ansicht der EIOPA nicht von der geltenden EU-Gesetzgebung gedeckt und führen zu einer unfairen Behandlung der Kunden“, zitiert Reuters aus einem Papier von EIOPA. Zwar seien Rabatte in der EU grundsätzlich erlaubt. Die Aufsichtsbehörde erwartet von den Versicherern aber, dass sie nachweisen könnten, mit ihren Preisstrategien bestimmte Kundengruppen nicht unfair zu benachteiligen.

"Praxis benachteiligt treue Kunden und schutzbedürftige Gruppen"

“Insbesondere Preiswanderungspraktiken können sich nachteilig auf Versicherungsnehmer auswirken, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie den Anbieter wechseln. Diese Praxis benachteiligt auf unfaire Weise treue Kunden und kann schutzbedürftige Gruppen wie ältere Menschen unverhältnismäßig stark treffen“, positioniert sich die Aufsichtsbehörde.

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Unternehmen und Verbraucherschutz haben nun bis zum 7. Oktober 2022 Zeit, Stellung zu den verschiedenen Preispraktiken zu beziehen. Ein entsprechendes Konsultationspapier wurde auf der Webseite der Aufsichtsbehörde veröffentlicht. Vorbild könnte hierbei Großbritannien sein, auch wenn die Briten nicht mehr zur Europäischen Union gehören. Dort hat die Finanzbehörde FCA das Price Walking bereits im vergangenen Jahr untersagt.