Diese Krankenkassen übernehmen 2022 die Osteopathie-Kosten
Die Osteopathie ist beliebt, aber zählt nicht zu den Kassenleistungen. Dennoch beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten und werben dadurch um Kunden – zum Teil über das Bonussystem. Versicherungsbote stellt Krankenkassen vor, die sich 2022 an Kosten für eine osteopathische Behandlung beteiligen.
Die Osteopathie (altgr. ostéon, „Knochen“ und páthos, „Leiden“) möchte Leiden lindern, indem sie die Selbstheilungskräfte des Körpers unterstützt. In der Annahme der Osteopathen ist es hierzu nötig, Blockaden zu lösen, die – gemäß einer ganzheitlichen Sichtweise – verschiedene Bereiche des Körpers in Wechselwirkung behindern können. Drei Teilbereiche der Osteopathie werden unterschieden:
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- Die parietale Osteopathie befasst sich mit den Muskeln und dem Skelett;
- die viszerale Osteopathie beschäftigt sich mit inneren Organen sowie dem umgebenden Gewebe;
- die kraniosakrale Osteopathie beschäftigt sich, unter Annahme körpereigener Rhythmen, mit Gehirn, Rückenmark und Hirnhäuten.
In Deutschland besonders beliebt ist die Osteopathie als komplementär-medizinische Methode, die bei Störungen des Bewegungsapparates sowie bei Gelenkleiden und chronische Schmerzen hilft. Insbesondere das „Volksleiden Rücken“ führt viele zum Osteopathen. Das zeigt auch eine Forsa-Studie aus dem Jahre 2021.
Fast jeder vierte Deutsche war bereits beim Osteopathen
Denn fast jeder vierte Bundesbürger war bereits beim Osteopathen, wie die Studie heraus fand. Hierbei schwören die Menschen nicht nur auf die osteopathische Behandlung für eigene Leiden. Viele bringen auch ihre Kinder zum Osteopathen – besonders verbreitet sind Behandlungen von Schrei- und Schlafstörungen bei Babys. Als ganzheitliche Methode genießt die Osteopathie einen guten Ruf.
Der medizinische Nutzen ist umstritten
Bei dieser Beliebtheit verwundert es nicht, dass sich viele auch eine Bezahlung osteopathischer Behandlungen durch ihre Krankenkasse wünschen. Dennoch aber ist die osteopathische Medizin In Deutschland kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Das hat seinen Grund: Bisher findet die Osteopathie keine einheitliche Bewertung durch die evidenzbasierte Medizin. Vielmehr ist der medizinische Nutzen der Osteopathie umstritten.
Beispielhaft zeigt dies eine Meta-Studie des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer: Die Studienlage ist schlecht, Ergebnisse der Studien sind höchst widersprüchlich, Stichproben zumeist klein. Oder die Studien geben gar Grund zur Skepsis.
Erwiesen: Wirksamkeit bei chronischen Schmerzsyndromen der Wirbelsäule
Wissenschaftlich erwiesen ist die Wirksamkeit der parietalen Osteopathie – dies bei chronischen Schmerzsyndromen der Wirbelsäule. Allerdings konkurriert hier die Osteopathie mit weiteren Behandlungsmethoden – mit physiotherapeutischen Behandlungsmethoden zum Beispiel oder mit verschiedenen Formen der Krankengymnastik. Eine solche Konkurrenz verschafft der Osteopathie – trotz aller Beliebtheit – bei Kostenträgern einen stiefmütterlichen Stand.
Viszerale und kraniosakrale Osteopathie schulden noch den wissenschaftlichen Beweis der Wirksamkeit
Ein schlechteres Bild geben zudem Studien zur viszeralen Osteopathie oder zur kraniosakralen Osteopathie ab – hier konnte die Wirksamkeit noch nicht in einem genügenden Maße bewiesen werden. Insbesondere die kraniosakrale Osteopathie hat in der evidenzbasierten Wissenschaft einen schweren Stand – das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt verbot in einem Urteil vom 21.06.2018 sogar, mit der Wirksamkeit der kraniosakralen Osteopathie zu werben (Az. – 6 U 74/17).
Freilich tun fehlende Studien und deutliche Urteile der Beliebtheit der Osteopathie keinen Abbruch – immer wieder berichten Menschen von positiven individuellen Erfahrungen, so dass genügend Menschen auf die Behandlung „schwören“.
Osteopathen: mit Ausbildung, aber ohne einheitliches Berufsbild
Bisher existiert in Deutschland noch kein einheitliches Berufsbild des Osteopathen – anders als zum Beispiel in den USA, wo es den Beruf des „Doctor of Osteopathy“ (D.O.) gibt. Jedoch muss in Deutschland eine Ausbildung absolviert werden, sobald man Osteopathie anbieten will: Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 08. 09. 2015 ist für die Ausübung der Osteopathie eine ärztliche Approbation oder eine Erlaubnis für die Ausübung der Heilkunde gemäß Paragraf 1 Heilpraktikergesetz (HeilPrG) erforderlich (Az. I-20 U 236/13). Demnach darf selbst ein Physiotherapeut keine Osteopathie ausüben, sobald er nicht zusätzlich eine Heilpraktikererlaubnis hat.
In Deutschland werden durch folgende Berufsgruppen osteopathische Behandlungen durchgeführt:
- Heilpraktiker
- Ärzte
- Physiotherapeuten mit Heilpraktiker-Erlaubnis
- Personen, die eine Ausbildung oder ein Studium der sogenannten Osteopathie absolviert haben
Abrechnung osteopathischer Leistungen
Da osteopathische Medizin in Deutschland keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung ist, rechnen Ärzte osteopathische Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Hierzu hat der Berufsverband Deutscher Osteopathischer Ärztegesellschaften (BDÖA) eine Liste von analogen Ziffern der aktuellen Gebührenordnung zusammengestellt. Diese Ziffern verweisen auf Behandlungen, die den osteopathischen Behandlungen gleichen – die osteopathischen Leistungen selber sind nämlich im ärztlichen Gebührenverzeichnis nicht abgebildet.
Besser haben es in dieser Hinsicht die Heilpraktiker: unter Position 35 des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) finden sich konkrete Abrechnungsposten für osteopathische Dienstleistungen.
Die Osteopathie und die Krankenkassen
In Deutschland ist die osteopathische Medizin kein Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Demnach bleibt den Kassen nur ein gesetzliches Schlupfloch, um einen Kostenzuschuss zu ermöglichen: Leistungen werden als sogenannte freiwillige Satzungsleistung nach Paragraf 11 Absatz 6 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) erbracht.
"Satzungsleistungen" bedeutet: Es handelt sich um freiwillig erbrachte Leistungen, die jedoch nach Art, Dauer und Umfang in den jeweiligen Satzungen der Krankenkassen festgeschrieben sein müssen. Die Krankenkassen geben sich ganz verschiedene Satzungsleistungen, um Kunden zu ködern.
Häufig wird die Anzahl der bezuschussten Behandlungen pro Kalenderjahr jedoch durch eine Krankenkasse begrenzt. Oder der Betrag wird bei einer bestimmten Zuschuss-Summe gedeckelt. Auch verlangen einige Kassen, dass der Osteopath Mitglied eines Berufsverbandes ist oder er eine definierte Mindestzahl an Unterrichtsstunden absolviert hat.
Einige Kassen koppeln den Zuschuss an ihr Bonusprogramm
Einige Krankenkassen koppeln zudem die Bezuschussung osteopathischer Behandlungen an ein Bonusprogramm oder ein Gesundheitskonto. Das hat mehrere Konsequenzen:
- Bonus- Erstattungsmodelle sind oft aufwendiger und komplizierter. Denn um den Zuschuss zu erhalten, müssen weitere Bonusleistungen erbracht werden: eine erfolgreiche Teilnahme an einer Mindestzahl an Pflicht- und Wahlmaßnahmen zum Beispiel. Durch die Teilnahme an Bonusmaßnahmen erhalten die Versicherten Prämienpunkte, die auf ein Konto fließen. Diese Prämienpunkte werden dann in ein Budget übersetzt, das für Satzungsleistungen genutzt werden kann.
- Eine Teilnahme an Bonusmaßnahmen bedeutet zugleich einen entsprechendem Zeitaufwand, mitunter sogar einen finanziellem Mehraufwand (bei zuschusspflichtigen Bonusmaßnahmen zum Beispiel). Demnach müssen sich Versicherte, die Osteopathie nur über Bonusprogramme erwerben können, ihren Zuschuss erst "erarbeiten".
- Zudem ist die osteopathische Behandlung in solchen Modellen oft nur eine Wahlmöglichkeit unter mehreren. Die Möglichkeiten können jedoch nicht gleichzeitig genutzt werden. Das trifft sowohl bei Bonusprogrammen als auch bei Gesundheitskonten zu: Jede Satzungsleistung, die man wählt, zehrt einen Teil des jährlichen Punkte-Guthabens (und damit des jährlichen Budgets für Gesundheitsleistungen) auf.
Oft steht man also bei derartigen Modellen vor einer „entweder-oder“- Entscheidung: Ist eine andere Satzungsleistung dringender, die man in einem Zeitabschnitt wählt, kann man dann nicht auch noch die Osteopathie wählen. Und wählt man die Osteopathie, können die Punkte nicht für andere Behandlungen verwendet werden.
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Diese Krankenkassen leisten für Osteopathie: Bedingungsloser Zuschuss (ohne Bonusprogramm oder Gesundheitskonto)
Folgende Krankenkassen zahlen ohne zusätzliche Hürden (wie die Absolvierung eines Bonusprogramms) für die Osteopathie, begrenzen aber die Zahl der Behandlungen und deckeln die pro Behandlung geleisteten Zuschüsse:
Eine Sitzung jährlich:
10 Euro jährlich
- WMF BKK (jedoch drei Sitzungen zu je 40 Euro für Säuglinge im ersten Lebensjahr)
Bis zu zwei Sitzungen jährlich:
Je 60 Euro = 120 Euro jährlich
- mhplus Krankenkasse (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
Bis zu drei Sitzungen jährlich
Je 30 Euro = 90 Euro jährlich
- energie-BKK (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- HEK Hanseatische Krankenkasse (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
Je 40 Euro = 120 Euro jährlich:
- BKK Gildemeister Seidensticker
- BKK Herkules (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- BKK Technoform
- DAK-Gesundheit
- hkk Krankenkasse
- KKH Kaufmännische Krankenkasse (jedoch: für Babys wird die Osteopathie bis zum 1. Geburtstag im Rahmen des KKH Familienpakets mit bis zu 300 Euro bezuschusst)
- Merck BKK
- Mobil Krankenkasse (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- R+V BKK
- Techniker Krankenkasse
Je 50 Euro = 150 Euro jährlich
- AOK Hessen
- Bkk firmus
- Bosch BKK
Je 60 Euro = 180 Euro jährlich:
- AOK PLUS – Sachsen / Thüringen (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 90 Prozent)
Bis zu vier Sitzungen jährlich
Je 30 Euro = 120 Euro jährlich
- Audi BKK
Gedeckelt bei 150 Euro für vier Sitzungen
- IKK – Die Innovationskasse
Je 40 Euro = 160 Euro jährlich:
- BIG direkt gesund
- BKK Dürkopp Adler (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 90 Prozent)
- Die Continentale BKK
- IKK classic
- pronova BKK
- vivida bkk
Je 50 Euro = 200 Euro jährlich
- AOK Baden-Württemberg
- EY BKK
- Südzucker BKK
Je 60 Euro = 240 Euro jährlich:
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Kinder und Jugendliche erhalten hingegen 360 Euro = sechs Sitzungen zu je 60 Euro)
- AOK Sachsen-Anhalt
- BKK Diakonie (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
Bis zu fünf Sitzungen jährlich
Je 30 Euro = 150 Euro jährlich:
- IKK Südwest
- Knappschaft (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
Je 50 Euro = 250 Euro jährlich
- BKK Pfaff (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 90 Prozent)
Je 60 Euro = 300 Euro jährlich
- BKK BPW Bergische Achsen Krankenkasse
- bkk melitta hmr
- Salus BKK (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent; bei Kindern werden 100 Prozent erstattet – aber hier nur max. 50 Euro je Sitzung)
Bis zu sechs Sitzungen jährlich
Je 30 Euro = 180 Euro jährlich:
- SBK – Siemens BKK
Je 35 Euro = 210 Euro jährlich:
- SKD BKK (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 90 Prozent)
Je 40 Euro = 240 Euro jährlich:
- BKK Freudenberg (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- BKK Scheufelen (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- BKK Würth
- BKK ZF &a Partner
- BMW BKK (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- Debeka BKK (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- IKK gesund plus (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
Je 50 Euro = 300 Euro jährlich:
- BKK exklusiv
- BKK Rieker Ricosta Weisser (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- BKK SBH (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- Krones BKK (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
Je 60 Euro = 360 Euro jährlich:
- BKK 24 (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- BKK Euregio
- BKK Faber-Castell & Partner (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- BKK Herford Minden Ravensberg (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- BKK Mahle (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg: (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- BKK Textilgruppe Hof (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- BKK VBU (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- BKK VDN
- BKK Verkehrsbau Union (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- BKK Voralb
- Daimler BKK (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- König und Bauer BKK (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- SecurVita Krankenkasse
- VIACTIV Krankenkasse (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 90 Prozent)
Je 70 Euro = 420 Euro jährlich
- Miele BKK (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
Bis zu acht Sitzungen jährlich:
Je 30 Euro = 240 Euro jährlich
- BKK MTU (zusätzlich kann Guthaben auf dem Gesundheitskonto genutzt werden, so dass bis 320 Euro Zuschuss im Jahr möglich sind)
Gedeckelter Maximalbetrag im Jahr für Behandlungen (ohne festgelegte Anzahl an Sitzungen):
Einige Krankenkassen legen keine Zahl an Sitzungen fest, für die geleistet wird. Dafür wird aber der jährliche Betrag bei einer Obergrenze gedeckelt – mehr als das jährliche Budget kann dann für die osteopathische Behandlung nicht bezuschusst werden.
Folgende Krankenkassen leisten jährlich begrenzte Zuschüsse, ohne die Zahl der Behandlungen festzulegen:
- AOK Nordost: max. 180 Euro jährlich
- AOK Rheinland/Hamburg: max. 200 Euro jährlich
- Bahn BKK: max. 200 Euro jährlich
- BKK Salzgitter: max. 400 Euro im Jahr (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- BKK Wirtschaft & Finanzen: max. 360 Euro jährlich
- IKK Brandenburg und Berlin: max. 200 Euro jährlich (Kostenbeteiligung jedoch nie mehr als 80 Prozent)
- SVLFG: max. 250 Euro im Jahr (die SVLFG begrenzt das Budget auf 250 Euro im Jahr und max. 80 Euro pro Sitzung, trägt zudem nur 80 Prozent der Kosten)
- TUI BKK: 135 Euro Zuschuss (vom erstattungsfähigen Höchstbetrag von 180 Euro im Jahr übernimmt die TUI BKK max. 75 Prozent = 135 Euro)
Bezuschussung der Osteopathie nur für Schwangere und Kinder
- AOK Bayern (bei der AOK Bayern werden 60 Euro jährlich für die Osteopathie-Behandlung von Schwangeren und Kindern bezuschusst)
Bezuschussung der Osteopathie nur über Prämien/ Bonussystem
Folgende Krankenkassen erschweren den Zuschuss, indem sie die Bezuschussung der Osteopathie an ein Bonussystem koppeln:
- AOK Bremen / Bremerhaven: Bezuschussung im Rahmen des Programms "750Plus", drei Behandlungen jährlich bis in Höhe von 80 Prozent;
- Barmer GEK (im Rahmen des Bonusprogramms 1x 50 Euro jährlich/ jedoch 200 Euro für Osteopathie für Neugeborene im Rahmen der zusätzlichen Leistungen für Familien);
- Bergische Krankenkasse: bis 300 Euro für drei Behandlungen über das Programm FlexiBonus.
Bezuschussung der Osteopathie nur im Rahmen eines limitierten Gesundheitskontos
Folgende Krankenkassen ermöglichen eine Bezuschussung nur im Rahmen eines limitierten Gesundheitskontos – dadurch kann es sein, dass man sich zwischen der Bezuschussung einer osteopathischen Behandlung und einer Bezuschussung anderer Behandlungen entscheiden muss:
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- AOK Niedersachsen: Bezuschussung bis 250 Euro im Jahr möglich; die Summe kann über ein Bonussystem verdoppelt werden (jedoch werden nur bis zu 80 Prozent der Behandlungskosten übernommen);
- AOK NordWest: für alle Mehrausgaben steht ein Gesamtbudget in Höhe von 500 Euro zur Verfügung (aber nur bis 80 Prozent der Kosten);
- Audi BKK: Kostenübernahme von bis zu 30 Euro je Sitzung, für maximal vier Sitzungen im Jahr (das Gesamtbudget für zusätzliche Leistungen ist bei 200 Euro gedeckelt);
- Bertelsmann BKK: max. 120 Euro: je 40 Euro werden für bis zu drei Sitzungen im Jahr erstattet;
- BKK Akzo Nobel: max. 90 Euro Zuschuss im Jahr möglich (drei Behandlungen werden mit je 30 Euro bezuschusst);
- BKK Deutsche Bank: max. 120 Euro: je 40 Euro werden für bis zu drei Sitzungen im Jahr erstattet (im Rahmen des Gesundheitspakets BKK Premium Plus);
- BKK ProVita: max. 120 Euro jährlich im Rahmen des Gesundheitskontos GesundPlus;
- BKK Public: max. 400 Euro Zuschuss im Jahr möglich;
- BKK Stadt Augsburg: ein Gesundheitskonto für 200 Euro kann für zusätzliche Behandlungen genutzt werden, u.a. auch für Osteopathie;
- BKK Werra-Meissner: Im Rahmen des Gesundheitskontos "Leistung Plus" übernimmt die BKK Werra-Meissner 80 Prozent der Kosten für vier osteopathische Behandlungen (jedoch jeweils nur mit bis zu 40 Euro je Sitzung);
- Heimat Krankenkasse: Drei Sitzungen jährlich zu je 40 Euro werden im Rahmen des Gesundheitskontos erstattet;
- Novitas BKK: max. 50 Euro Zuschuss möglich; bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm können jedoch 200 Euro Prämie pro Jahr erworben werden.
Hintergrund: Die Zahlen entstammen der Krankenkassen-Liste des Verbands der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD). Abgelesen wurden die Daten mit Stand vom 27. Juli 2022.