Die Bundesregierung will mit dem sogenannten Bürgergeld Hartz IV ersetzen: so steht es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Doch dabei könnte in der Regierungskoalition nun neuer Ärger drohen. SPD und Grüne sprechen sich dafür aus, dass Sanktionen weitestgehend abgeschafft werden bzw. erst nach einer sechsmonatigen Schonfrist greifen - doch der kleine Regierungspartner sieht das anders.

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Auf die Frage, ob die aktuell geltenden Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen beim Bürgergeld übernommen werde, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) dem Portal ntv.de: „Auf gar keinen Fall.“ Auch beim Bürgergeld müsse es bei Pflichtverstößen Sanktionen geben. Aktuell sind die Sanktionsregeln in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ausgesetzt: allerdings nur befristet bis 1. Juni 2023. Das heißt, Jobcenter dürfen bei Pflichtverstößen wie etwa verpassten Terminen nicht den Regelsatz kürzen - selbst dann nicht, wenn sich der Betroffene weigert eine Arbeit anzunehmen.

Wichtige Fragen sind ungeklärt

Wie das Bürgergeld konkret aussehen soll, dazu nannte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Mittwoch in Berlin erste Details. Grundsätzlich ist eine zweijährige Karenzzeit vorgesehen, in der sich Grundsicherungs-Empfänger weniger Sorgen um ihre Wohnung und das Vermögen machen sollen. Ein Vermögen bis 60.000 Euro soll unangetastet bleiben, zudem weitere 15.000 Euro für jede Person, die mit im Haushalt lebt. Auch sollen Bürgergeld—Empfänger mehr Geld für die Altersvorsorge zurücklegen und in einer selbst genutzten, eigenen Immobilie wohnen bleiben dürfen.

Zugleich reagiert der vorgestellte Gesetzentwurf darauf, dass sich in Zeiten des digitalen Wandels auch Jobs ändern - und alte Arbeiten wegbrechen könnten. So sollen Grundhilfe-Empfänger nun auch in eine Ausbildung und bis zu dreijährige berufsbezogene Weiterbildung vermittelt werden. Das bricht mit der bisherigen Praxis, wonach Hartz-IV-Empfänger bevorzugt in Aushilfsjobs vermittelt wurden. Hier sind auch Verbesserungen beim Arbeitslosengeld 1 vorgesehen: Bilden Bezieher sich weiter, können sie den Anspruch auf höhere Leistungen um drei Monate verlängern und fallen nicht sofort in die Grundsicherung.

Wichtige Details sind jedoch noch ungeklärt. Das betrifft zum Beispiel die Höhe der Hartz-IV-Sätze. Sowohl Hubertus Heil als auch SPD-Chefin Saskia Esken haben sich dafür ausgesprochen, das monatliche Geld deutlich zu erhöhen. Aktuell liegt der Regelsatz bei rund 449 Euro im Monat. Heil hatte eine Größenordnung von 40 bis 50 Euro monatlich genannt, die zusätzlich gezahlt werden sollen. Auch hier ist die FDP dagegen - sie will stattdessen an den Zuverdienst-Möglichkeiten schrauben. Aktuell dürfen Bezieher 100 Euro im Monat behalten - und darüber hinaus maximal 20 Cent von jedem hinzuverdienten Euro.

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Auch bei den Sanktionen gehen die Standpunkte auseinander. Zwar plant auch die SPD, dass die Jobcenter Strafen verhängen dürfen. Dies soll aber erst nach einer sechsmonatigen Vertrauenszeit möglich sein. Termine beim Jobcenter müssten aber auch in den ersten sechs Monaten wahrgenommen werden, betonte Heil. Ebenfalls neu: Zu viel gezahlte Leistungen bis 50 Euro im Monat sollen Jobcenter nicht zurückverlangen müssen. Bisher wurden selbst Kleinstbeträge zurückverlangt.

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