In Deutschland sind immer mehr Menschen auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen, wie Daten des Bundesgesundheitsministeriums zeigen. Mehr als 4,6 Millionen Personen erhielten zum Stichtag 31.12.2021 entsprechende Zahlungen, weil sie einen Pflegegrad oder eine Pflegestufe hatten: ein neuer Rekord. Hinzu gesellen sich knapp 272.700 Pflegebedürftige, die privat versichert sind: Hier liegen allerdings keine aktuellen Zahlen vor, sie beziehen sich auf das Jahresende 2020. Auf die Zahlen machte zuerst das Versicherungsjournal aufmerksam.

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In Summe waren damit knapp 4,88 Millionen Menschen pflegebedürftig: ein neuer Rekord. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das einen Anstieg um knapp sieben Prozent. Seit Jahren steigt die Zahl der Pflegebedürftigen stark an.

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Deutlich mehr gesetzlich Versicherte pflegebedürftig

Die Zahlen zeigen auch, dass die gesetzlichen Krankenversicherer deutlich mehr Pflegebedürftige zu betreuen haben. 6,27 Prozent der rund 73,51 Millionen Menschen in der sozialen Pflegeversicherung haben einen Pflegegrad oder eine Pflegestufe (Stichtag 31.12.2021). In der privaten Pflege-Pflichtversicherung sind hingegen nur 2,97 Prozent der rund 9,19 Millionen Krankenvollversicherten betroffen (Stichtag 31.12.2020).

Ein Grund ist, dass die Privatversicherer per Gesundheitsfragen schon eine Risikovorauswahl treffen können und überproportional viele Beamte in der privaten Krankenversicherung sind, die laut einer Studie des DIW Berlin im statistischen Schnitt ein geringeres Pflegerisiko haben als der Schnitt der Bevölkerung. Mehr als jeder zweite Privatversicherte ist beihilfeberechtigt.

Vier von fünf Pflegebedürftigen ambulant versorgt

Das Gros der Pflegebedürftigen wird nicht im Pflegeheim betreut, sondern ambulant: folglich in der Regel zuhause. Das traf auf knapp 3,98 Millionen Pflegebedürftige zu, was 82 Prozent aller Menschen mit Pflegegrad oder Pflegestufe betrifft. In einer Pflegeeinrichtung betreut wurden hingegen knapp 898.000 Versicherte.

Die Zahlen geben zudem Aufschluss, wie die Pflegegrade verteilt sind. Hier zeigt sich: Die meisten Menschen in der sozialen Pflegeversicherung, die ambulant betreut werden, haben den Pflegegrad 2, was bedeutet, dass sie laut Gutachten „in ihrer Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt“ werden. Das trifft das auf 44,8 Prozent aller Menschen zu, die zuhause umsorgt werden. Hohe Pflegegrade findet man bei den ambulant Umsorgten hingegen selten: nur 11,8 Prozent haben den Pflegegrad 4 ("schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit") oder 5 ("schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung").

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Anders sind das erwartungsgemäß bei jenen gesetzlich Versicherten aus, die stationär betreut werden, also in der Regel im Pflegeheim. Hier entfallen auf die Pflegegrade 4 und 5 zusammengerechnet 45,8 Prozent der Fälle. Anteilig am häufigsten vertreten ist aber Pflegegrad 3 mit 36,2 Prozent. Dies bedeutet eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit".

Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung nach PflegegradenBundesministerium für Gesundheit

Private Pflege-Pflichtversicherung: mehr hohe Pflegegrade in stationärer Betreuung

In der privaten Pflege-Pflichtversicherung wurden Ende 2020 genau 218.332 Pflegebedürftige ambulant betreut und 54.358 stationär im Heim. Jene, die zuhause umsorgt wurden, hatten am häufigsten die Pflegestufe 2 (41,0 Prozent) oder 3 (33,4 Prozent). Auf die hohen Pflegegrade 4 und 5 entfielen 18,6 Prozent der ambulanten Patienten.

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Bei den stationär betreuten Privatversicherten sind anteilig mehr Versicherte von hohen Pflegegraden betroffen. Mehr als jeder Zweite (52,6 Prozent) hat die Pflegegrad 4 oder 5.

Zahl der Leistungsbezieher der privaten Pflege-Pflichtversicherung nach PflegegradenBundesministerium für Gesundheit

Zu diesen Zahlen gesellen sich 141.126 Menschen, die einen Pflegegrad haben und in Einrichtungen der Eingliederungshilfe betreut werden. Hier geht es darum, die Folgen der Behinderung zu mildern und die Menschen in die Gesellschaft einzugliedern, etwa, um ihnen eine Erwerbsarbeit zu ermöglichen. Die Sozialhilfe wird nach SGB IX gewährt. Diese Menschen sind gesetzlich versichert. Hier überwiegen die Pflegegrade 2 (44,8 Prozent) und 3 (29,2 Prozent).

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