EU-Transparenzverordnung – VOTUM und AfW aktualisieren Formulierungshilfen
Ab August müssen Nachhaltigkeitspräferenzen abgefragt werden. Die Vermittlerverbände VOTUM und AfW passten deshalb Formulierungsvorschläge und Hinweise an.
Mit der Transparenzverordnung (TVO) geht Europa einen weiteren Schritt beim wichtigen Zukunftsthema Nachhaltigkeit. Diese trat am 10. März 2021 EU-weit in Kraft. Seither müssen nicht nur Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen. Auch Versicherungs- und Anlagevermittler – in der TVO kollektiv als Finanzberater bezeichnet – haben erweiterte Informationspflichten.
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Gemeinsam hatten daher die Verbände VOTUM und AfW vor dem damaligen Inkrafttreten für die angesprochenen Versicherungs- und Anlagevermittler praxisnahe und leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entwickelt und zur Verfügung gestellt (Versicherungsbote berichtete).
Mit Blick auf die nun zum 2. August 2022 hinzukommenden Pflichten, die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abzufragen und das Ergebnis in die Produktempfehlung einfließen zu lassen, wurden die Hinweise und Formulierungsvorschläge nun den neuen Vorgaben entsprechend angepasst.
„Mit dieser Überarbeitung tragen wir der ab August geltenden Abfragepflicht von Nachhaltigkeitspräferenzen für Versicherungsvermittler Rechnung. Die bisher bestehende Möglichkeit, das Thema Nachhaltigkeit im Kundengespräch ganz außen vor zu lassen, gibt es nicht mehr, insofern war diese bisher auch in unseren Vorlagen noch vorhandene Alternative zu entfernen. Mit unserem Leitfaden bieten wir also weiterhin Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Transparenzverordnung – verständlich und praxisorientiert“, so VOTUM-Vorstand Martin Klein. Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW: „Zwar wurden keine Änderungen in der Transparenzverordnung vorgenommen – was für ein in sich konsistentes Regelwerk zum Thema Nachhaltigkeit zwangsläufig hätte passieren müssen, aber durch die neuen Pflichten ab 2. August hielten wir Anpassungen unserer Empfehlungen für notwendig. Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, handeln zumindest wir.“
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Die angepassten Hinweise und Formulierungshilfen stehen kostenfrei zum Download bereit. Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bietet eine ähnliche TVO-Checkliste.