Im Herbst droht vielen Bürgerinnen und Bürgern das böse Erwachen: Viele müssen mit einer doppelt so hohen Nebenkosten-Abrechnung wie im Vorjahr rechnen, manche Experten gehen sogar von einer Verdreifachung aus. Die beschlossene Gasumlage plus Mehrwertsteuer steigert zusätzlich die Kosten. Um die Menschen zu entlasten, hat das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Bundesländern unter anderem die Energiepreispauschale (EPP) beschlossen.

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Die Pauschale soll Menschen entlasten, "denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen und die aufgrund der aktuellen Energiepreisentwicklung diesbezüglich stark belastet sind", schreibt das Bundesfinanzministerium in umständlichen Amtsdeutsch. Hoch ist der Betrag nicht: 300 Euro soll es extra obenauf geben. Ausgeschlossen sind Rentner und Pensionäre, die keine Einkünfte aus einer Gewerbearbeit haben.

Rentenversicherungs-Chefin verweist auf höhere Alterseinkünfte

Geht es nach Gundula Roßbach, Chefin der Deutschen Rentenversicherung Bund, muss die Energiepreispauschale auch nicht auf Ruheständler ausgeweitet werden. „Viele Rentner können durch die hohe Rentensteigerung jetzt monatlich über einen ordentlichen zusätzlichen Auszahlungsbetrag verfügen“, sagte Roßbach der Rheinischen Post.

Für arme Rentnerinnen und Rentner sei zudem das Wohngeld erhöht worden, ergänzte die Funktionärin. Konkret hat die Bundesregierung für Wohngeld-Bezieher einen Heizkostenzuschuss auf den Weg gebracht. Alleinlebende mit Wohngeld bekommen einmalig 270 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 350 Euro. Für jeden weiteren Mitbewohner werden je 70 Euro gewährt.

Rekordplus bei Rente - bedeutet dennoch Geldentwertung

Über 21 Millionen deutsche Altersrentner durften sich im Vormonat über eine überraschend hohe Rentenerhöhung freuen. Zum 1. Juli waren die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent angehoben wurden. Es war das größte Rentenplus seit Jahrzehnten.

Wichtigste Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Hier hatte die Erholung der Wirtschaft 2021 nach dem Einbruch im ersten Corona-Jahr dazu beigetragen, dass die Rentenansprüche deutlich gestiegen sind. Allerdings lässt sich mit dem Rentenplus die Inflation von zuletzt 7,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat nicht ausgleichen.

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Roßbach plädierte stattdessen dafür, die Hinzuverdienst-Möglichkeiten der Ruheständler dauerhaft auszubauen. „In der Pandemie wurden die Hinzuverdienst-Möglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner erheblich verbessert. Das könnte man jetzt fortführen“, argumentiert die Juristin. Im Jahr 2022 können Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, bis zu 46.060 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Doch diese Grenze soll ab Jahresende wieder deutlich nach unten korrigiert werden: auf 6.300 Euro pro Kalenderjahr.