Verkehrsunfall im Ausland: Zahlen steigen wieder
Autoversicherer mussten wieder mehr Unfälle im Ausland bearbeiten, meldet die Dienstleistungs-GmbH des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wo es am häufigsten krachte und welche Tipps vor der Auslandsreise mit dem eigenen Pkw beachtet werden sollten.
- Verkehrsunfall im Ausland: Zahlen steigen wieder
- Die wichtigsten Tipps rund um den Urlaub mit dem Auto auf einen Blick
Wird ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug im europäischen Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt, klingelt in Hamburg das Telefon beim Zentralruf der Autoversicherer. 23.501 Mal war das 2021 der Fall. „Auch 2021 bestimmten Pandemie und Beschränkungen das europäische Reise- und somit das Unfallgeschehen“, berichtet Dr. Jens Bartenwerfer, Geschäftsführer der GDV Dienstleistungs-GmbH, die den Zentralruf der Autoversicherer betreut. „Der verminderte Reiseverkehr sorgte erneut für verhältnismäßig niedrige Unfallzahlen, wobei dennoch ein Anstieg der Auslandsunfälle zu beobachten war.“ Dieser betrug, so Bartenwerfer, im Vergleich zum Vorjahr 2020 rund 11,8 Prozent (21.029 Fälle).
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Spitzenreiter: Reiseland Italien
Am häufigsten krachte es in Italien: 4.199 Mal wurden in Deutschland zugelassene Autos im Ausland mit einem italienischen Kfz in einen Unfall verwickelt – das entspricht 17,9 Prozent aller Anfragen zu ausländischen Kennzeichen. Auf Platz zwei liegen französische Kfz, mit denen es im vergangenen Jahr 3.282 Mal krachte (14 %), gefolgt von niederländischen Kfz, die 2.699 Mal den Unfallgegner stellten (11,5 %).
Nach einem pandemiebedingt eher ungewöhnlichen Reisejahr 2020, in dem die Reisen mit dem eigenen Pkw stark auf die Nachbarländer ausgerichtet waren, scheint sich das Reiseverhalten zu normalisieren. Der Anteil der Unfälle in den direkten Nachbarländern Niederlande, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Österreich, Schweiz, Tschechien, Polen und Dänemark sank auf 56 Prozent (2020: 64 %). Eine starke Zunahme verzeichnete Kroatien: 1.343 Unfälle gegenüber 804 in 2020.
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Im Sommer kracht es am häufigsten
Die unfallträchtigste Zeit bleibt die Sommerreisezeit. Auf die Monate von Juni bis September entfielen mit 55 Prozent die meisten Anfragen zu ausländischen Kennzeichen und deren Versicherern, wobei der August mit 4.505 Fällen der Monat mit den meisten Anfragen des Jahres war, knapp gefolgt vom September mit 4.086 Karambolagen.
Vor der Urlaubsreise mit dem eigenen Pkw ist es wichtig, alle Unterlagen zusammenzustellen, die im Falle eines Unfalls für eine schnelle Schadenabwicklung notwendig sind. Der Europäische Unfallbericht, die Grüne Karte und die Rufnummer des Zentralrufs der Autoversicherer (0800 25 026 00 aus dem Inland; +49 40 300 330 300 aus dem Ausland), die man vorsorglich ins Handy einspeichern sollte, sowie die europaweit einheitliche Notfallrufnummer 112 gehören in jedes Reisegepäck.
Die wichtigsten Tipps rund um den Urlaub mit dem Auto auf einen Blick
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Europäischer Unfallbericht erleichtert die Unfall-Protokollierung
Die inhaltlich und grafisch standardisierte Form des Europäischen Unfallberichts vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls im In- und Ausland. Das Formular ist als Durchschreibesatz bei der Kfz-Versicherung bestellbar oder kann unter https://www.zentralruf.de/alles-zum-zentralruf/unfall-im-ausland heruntergeladen und ausgedruckt werden. -
Zentralruf der Autoversicherer hilft auch bei Unfällen im Ausland
Der Zentralruf der Autoversicherer hilft nicht nur bei Unfällen in Deutschland unter der kostenfreien Servicerufnummer 0800 25 026 00, sondern auch bei Unfällen im europäischen Ausland schnell und zuverlässig weiter. Aus dem Ausland ist der Zentralruf unter der Rufnummer +49 40 300 330 300 montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Die Online-Auskunft https://www.zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular des Zentralrufs der Autoversicherer kann auch bei Unfällen im Ausland genutzt werden. Die Auskunft ist für den Anfrager kostenfrei. -
Zentralruf ermittelt Schadenregulierungsbeauftragte für ausländische Versicherungen
In jedem EU-Land gibt es für jede Versicherung einen Ansprechpartner, den so genannten Schadenregulierungsbeauftragten. Kennt der Geschädigte die gegnerische Versicherung nicht, wird diese von einer Auskunftsstelle ermittelt. In Deutschland übernimmt der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg diese Aufgabe und benennt die jeweilige Versicherung und deren Ansprechpartner in Deutschland. Dieser Service erfolgt nicht nur für Länder der EU, sondern auch für die Schweiz sowie alle Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – Island, Lichtenstein und Norwegen. Zu erreichen ist der Zentralruf der Autoversicherer innerhalb Deutschlands gebührenfrei unter der Rufnummer 0800 25 026 00 oder unter www.zentralruf.de/online-anfrage/anfrageformular. -
Grüne Karte ist nach wie vor sinnvoll
Die Grüne Karte ist zwar mittlerweile schwarz-weiß und innerhalb der EU nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist dennoch sinnvoll. Verlangt wird diese Internationale Versicherungskarte bei Einreise u.a. in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine und Weißrussland. Seit dem Ablauf der Übergangsfrist nach dem Brexit gilt dies im Übrigen auch für die Einreise mit dem Kfz in das Vereinigte Königreich. Fahrzeughalter erhalten die Internationale Versicherungskarte bei der eigenen Kfz-Versicherung.
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