Künstlersozialabgabe steigt 2023 auf 5,0 Prozent
Unternehmen müssen künftig mehr Sozialbeitrag zahlen, wenn sie freischaffende Künstler und Publizisten beauftragen. Die Künstlersozialabgabe steigt 2023 von 4,2 Prozent auf 5,0 Prozent. Eigentlich hätte sie noch höher angehoben werden müssen: aber der Bund stellt zusätzliche Mittel bereit.
Wer in Deutschland freischaffend als Kreativer arbeitet, hat es oft nicht leicht. Meist schlecht bezahlt, hangeln sich die Künstler, Schauspieler, Produkt-Designer, Publizisten und Musiker von Auftrag zu Auftrag. Sie sind abhängig von einer Förderlandschaft, die ähnlich funktioniert wie das Mäzenatentum im Mittelalter. Für ein Stipendium von 1.000 Euro im Monat muss man sich schon mal für ein halbes Jahr in der Provinz einnisten, während zuhause weiter Miete gezahlt werden muss oder eine Familie ernährt. 80 Prozent aller Künstlerinnen und Künstler empfinden ihre Tätigkeit als prekär und ihre Bezahlung als unangemessen, so eine frühere Umfrage der gewerkschaftsnahen Böckler-Stiftung.
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Die Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft darf dabei nicht unterschätzt werden. Im ersten Coronajahr 2020 setzte die Kreativbranche trotz eines gewaltigen Einbruchs von 8,7 Prozent 160,4 Milliarden Euro um und bot 1,8 Millionen Menschen einen Job, wie das Bundeswirtschaftsministerium berichtet: neuere Zahlen liegen nicht vor. 14 Prozent der Kreativen sind hierbei freiberuflich tätig. Um diese Menschen zu unterstützen, wurde 1983 das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in Kraft gesetzt. Ein wichtiger Bestandteil ist die Künstlersozialkasse (KSK). Sie sorgt dafür, dass auch selbstständige Künstler und Publizisten kranken-, pflege- und rentenversichert sind.
Künstlersozialabgabe steigt auf 5,0 Prozent
In der Künstlersozialkasse gibt es zum Jahreswechsel Neuerungen. Wenn Unternehmen freischaffende Künstler und Publizisten beschäftigen, müssen sie ab 2023 eine höhere Künstlersozialabgabe zahlen: 5,0 Prozent statt -wie bisher- 4,2 Prozent. Das teilt das Bundesarbeitsministerium per Pressetext mit. Die Ressort- und Verbändebeteiligung werde nun eingeleitet.
Dabei hebt das Ressort von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hervor, dass die Abgabe eigentlich noch stärker hätte angehoben werden müssen, wenn der Bund nicht eingegriffen hätte. Seit 2018 lag die Künstlersozialabgabe unverändert bei 4,2 Prozent. Doch in den Coronajahren 2021 und 2022 habe der Bund insgesamt 117 Millionen Euro zugeschossen. „Angesichts der großen wirtschaftlichen Schäden in der Kunst- und Kulturwirtschaft infolge der Pandemie hätte der Abgabesatz für 2023 eigentlich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen“, teilt das Ministerium nun mit. Auch im kommenden Jahr werde der Anstieg des Abgabesatzes durch weitere Bundesmittel in Höhe von rund 58,9 Millionen Euro begrenzt.
Aktuell sind in der Künstlersozialkasse rund 190.000 Selbstständige versichert, wie aus Zahlen des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht. Dabei tragen die Versicherten die Hälfte ihrer Beiträge für den Sozialversicherungs-Schutz selbst. Die andere Hälfte wird durch einen Bundeszuschuss von 20 Prozent und besagte Künstlersozialabgabe finanziert: Die Abgabe trägt 30 Prozent zu den Finanzen bei. Jedes Jahr wird der Abgabesatz für das Folgejahr neu festgelegt. Maßstab hierfür sind die Entgelte, die in einem Jahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlt wurden.
Melde- und Aufzeichnungspflichten für beauftragende Unternehmen
Für Unternehmer, die selbstständige Künstler und Publizisten beschäftigen, gelten bestimmte Melde- und Aufzeichnungspflichten. So muss in einem ersten Schritt eine formlose Meldung bei der Künstlersozialkasse eingereicht werden, wenn man Selbstständige beauftragt.
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Abgabepflichtig sind nach Informationen der Künstlersozialkasse alle Unternehmen, „die durch ihre Organisation, besonderen Branchenkenntnisse oder spezielles Know-how den Absatz künstlerischer oder publizistischer Leistungen am Markt fördern oder ermöglichen“, so heißt es auf der Webseite. Dazu gehören zum Beispiel auch Werbeagenturen und Firmen, die Öffentlichkeitsarbeit für Dritte anbieten. Auch Tourneeveranstalter, Presseagenturen und Bilderdienste fallen hierunter. Eine Auflistung ist auf der Webseite der Künstlersozialkasse einzusehen.