Rente: Bundesregierung will Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitigem Renteneintritt streichen
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Hinzuverdienstgrenzen für Rentnerinnen und Rentner streichen, die nach einem vorzeitigen Renteneintritt nebenher noch arbeiten. Das gehe aus einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten.
Wenn Beschäftigte vorzeitig in den Ruhestand wechseln, sind ihnen bisher strenge Grenzen auferlegt, was sie zusätzlich verdienen dürfen. Grund ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Diese wurde aufgrund der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 bis 2022 zwar auf gut 46.000 Euro im Jahr angehoben. Aber ab Januar 2023 dürfen Rentnerinnen und Rentner nur noch 6.300 Euro per annum verdienen, wenn sie ihre Rente früher genießen wollten.
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Doch nun will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dieses Limit streichen. "Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten wird aufgehoben“, heißt es in einem Gesetzentwurf zur Änderung des Sozialrechts, aus dem zuerst die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert hat. Und weiter: "Durch die damit einhergehende Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand kann ein Beitrag geleistet werden, dem bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken“.
Ein entsprechender Entwurf befinde sich in regierungsinterner Abstimmung, bestätigte ein Ministeriumssprecher gegenüber der „FAZ“. Auch im Koalitionsvertrag sei vorgesehen, die Regeln zum Hinzuverdienst bei vorzeitigem Renteneintritt zu entfristen. Neben dem Fachkräftemangel wird dort ein Abbau der Bürokratie als Anlass für die Reform genannt.
"Rente mit 63" verschärft Fachkräftemangel
Stand jetzt können Rentnerinnen und Rentner erst unbeschränkt nebenbei arbeiten, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Wer hingegen früher in die Rente wechselt, muss bis zum regulären Rentenalter damit leben, dass ihm die Rente gekürzt oder ganz gestrichen wird, wenn er nebenbei Geld verdient. Das gilt auch für die sogenannte Rente mit 63. Lediglich das Geld bis zur Hinzuverdienstgrenze darf hinzuverdient werden, ohne Kürzungen bei den Altersbezügen befürchten zu müssen.
Expertinnen und Experten hatten wiederholt gemahnt, dass speziell die Rente mit 63 den ohnehin drohenden Fachkräftemangel verschärfe. Denn diese werde überproportional von Facharbeitern und Menschen mit hoher Qualifikation in Anspruch genommen, wie etwa das Institut der Deutschen Wirtschaft (IDW) Köln in einer Studie herausstellte. Das betreffe bevorzugt die sogenannten MINT-Berufe: also solche, die eine mathematische und technische Komponente verknüpfen.
Diese Situation trifft auf ein ohnehin schrumpfendes Angebot an Arbeitskräften in Deutschland, denn die Gesellschaft altert. 12,9 Millionen Erwerbspersonen werden voraussichtlich in den kommenden 15 Jahren in den Ruhestand wechseln, so eine aktuelle Prognose des Statistischen Bundesamtes. Fast jedes zweite deutsche Unternehmen (49,7 Prozent) sagte laut einer repräsentativer Umfrage des ifo-Institutes aus, dass sie aktuell beeinträchtigt seien, weil sie keine geeigneten Mitarbeiter finden.
FDP-Parlamentsgeschäftsführer Johannes Vogel begrüßte das Vorhaben in der "FAZ" als Durchbruch hin zu einer einfachen, unbürokratischen Lösung. "Wir können es uns nicht leisten, auf diese Menschen und ihr großes Erfahrungswissen zu verzichten", sagte der Politiker. Zudem passe eine starre Altersgrenze nicht mehr zur Lebenswirklichkeit vieler Deutscher.
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Ein weiterer Reformschritt laut Heils Gesetzentwurf: Auch Bezieherinnen und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten sollen künftig mehr hinzuverdienen dürfen. Laut "FAZ" soll die Grenze zunächst auf 17.000 Euro im Jahr angehoben und die Grenze dann an die Entwicklung der Löhne angepasst werden.