Beamte sind nicht bei allen privaten Krankenversicherern willkommen
93 Prozent der Beamtinnen und Beamten sind privat krankenversichert. Das geht aus Zahlen des PKV-Verbandes hervor. Doch wer mit einer späteren Verbeamtung rechnet, muss auch bei der Wahl der privaten Krankenversicherung aufpassen. Einige wenige Anbieter schließen Beihilfe aus.
Grundsätzlich sind Beamte gern gesehene Kunden bei privaten Krankenversicherungen. Mehr als die Hälfte aller privat Vollversicherten haben einen Beihilfe-Anspruch, wie aus Branchendaten des PKV-Verbandes hervorgeht. Das hat den Privatversicherern schon den Vorwurf eingebracht, sie seien in Wirklichkeit eine „Beamtenversicherung“ - so äußerte sich der jetzige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Jahr 2018 mit der „Welt am Sonntag“. Seit 2014 machen Beihilfe-Berechtigte mit rund 55 Prozent auch den Großteil des jährlichen Neuzugangs aus der GKV aus, wie eine Studie des Analysehauses Assekurata zeigte.
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Attraktiv ist die PKV für Beamte aufgrund der sogenannten Beihilfe vom Dienstherren. Das bedeutet, dass im Falle einer Krankheit sowohl die Versicherung als auch der Staat sich an den Krankheitskosten beteiligen. Zunächst zahlt der Beamte die Arzt- oder Krankenhausrechnung selbst. Doch nach Vorlage der Rechnung erstatten ihnen Bund und Länder 50 bis 70 Prozent der Kosten – abhängig von unter anderem der Familiensituation und der Laufbahn.
Einige wenige Privatversicherer wollen Beamte nicht
Es gibt aber einige wenige private Krankenversicherer, die Beamte nicht versichern wollen. Entsprechende Ausschlüsse finden sich dann in den Vertragsbedingungen. Ein Beispiel hierfür ist folgende Klausel: „Tritt während der Versicherungszeit für eine versicherte Person Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ein oder entsteht ein Anspruch auf Beihilfe beziehungsweise freie Heilfürsorge im Krankheitsfall, endet für die versicherte Person die Versicherung“. Mit anderen Worten: Beamte mit Beihilfe-Anspruch sind nicht erwünscht! Ein Grund ist der hohe bürokratische Aufwand, den mitunter die Abrechnung der Beihilfe-Zahlungen für den Versicherer mit sich bringt.
Ärgerlich ist ein solcher Ausschluss vor allem für jene angehende PKV-Kunden, die zwar noch nicht verbeamtet sind, aber auf eine Beamtenlaufbahn zusteuern. Also angehende Lehrer, Berufsrichter oder auch Berufssoldaten. Sie werden nämlich bei Verbeamtung von der Versicherung vor die Tür gesetzt und müssen sich einen neuen Schutz suchen. Mitunter zu schlechteren Konditionen, wenn sie in der Zwischenzeit gealtert sind oder Vorerkrankungen auftraten.
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Aus diesem Grund sollten diese Versicherungsnehmer auch schauen, welche Regelungen eine private Krankenvollversicherung für die Verbeamtung oder Inanspruchnahme einer Beihilfe vorsieht. Weil die Verträge sehr komplex sind, empfiehlt sich auch mit Blick auf die Beihilfe ein Beratungsgespräch.