Reichsbürger-Krankenkasse hatte kaum Beitragseinnahmen
Am Dresdner Amtsgericht hat am Mittwoch der Prozess um die illegale Gründung einer Krankenkasse begonnen, die den Reichsbürgern nahesteht. Dass das Modell kaum funktionieren kann und konnte, zeigt die Zahl der geworbenen Mitglieder. Ganze 49 Personen zahlten Beitrag ein: so kam nur ein vierstelliger Betrag für Behandlungen zusammen.
Am Dresdner Amtsgericht hat am Mittwoch der Prozess um die sogenannte Deutsche Gesundheitskasse (DeGeKa) begonnen. Das berichtet aktuell der Mitteldeutsche Rundfunk. Drei Personen sind angeklagt: Sie werden von der Staatsanwaltschaft der Reichsbürgerszene zugeordnet. Ihnen wird vorgeworfen, ohne erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Krankenkasse betrieben zu haben. Laut Sozialgesetzbuch kann dies mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
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Krankenkasse für das Kaiserreich
Dass die Kasse keine Genehmigung der Aufsichtsbehörde hatte, verwundert nicht. Im Netz ist die DeGeKa wiederholt mit kuriosen Auftritten aufgefallen. Reichsbürger weigern sich, Gesetze und Verfassung der BRD anzuerkennen, da sie der Überzeugung sind, dass die Bundesrepublik kein souveräner Staat sei, sondern eine von den USA gesteuerte GmbH. Entsprechend berief sich auch die vermeintliche Krankenkasse bei ihrer Gründung auf die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs, wie sie bis 1914 bestand.
Dabei traten die Gründer mit reichlich Selbstbewusstsein in Erscheinung. Kopf der DeGeKa ist laut einem Bericht von vice.com Erhard Lorenz, ein bekannter Reichsbürger, der sich selbst zum Staatssekretär des Deutschen Kaiserreichs ernannt hat. Er selbst habe sich die Genehmigung erteilt, eine solche Kasse betreiben zu dürfen: mit einem eigenen Behördensiegel, das Reichsadler und Reichskrone zeigt. Agieren wollte die Kasse als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
Sehr bescheidene Beitragseinnahmen
Der Fall zeigt aber auch auf, weshalb es hierzulande notwendig ist, einen neuen Versicherer durch die Aufsichtsbehörden bewilligen zu lassen. Die BaFin achtet darauf, dass auch das notwendige Eigenkapital und die Strukturen vorhanden sind, um die Versicherten gut versorgen zu können. Ob das der DeGeKa -trotz Segen des Kaisers- gelungen wäre, darf bezweifelt werden:
Laut MDR konnte man lediglich 49 Mitglieder werben und die gewonnenen Mitgliedsbeiträge bezifferten sich auf 8.110 Euro. Zum Vergleich: Allein für Medikamente zur Krebsbehandlung zahlen die Krankenkassen im Schnitt 74.000 Euro pro Jahr und Patient, wie aus Daten des IGES-Instituts hervorgeht. OPs und Reha sind hier noch gar nicht mit eingerechnet. Das Modell der DeGeKa hätte folglich nur funktioniert, solange kein Versicherter schwer erkrankt. Klar dürfte auch sein, dass Ärzte die Leistung verweigert hätten, wenn sie mit dem neuen Anbieter konfrontiert gewesen wären.
Lange hielt die Fake-Krankenkasse nicht durch, bis ihr die Behörden einen Strich durch die Rechnung machten. Vom 1. Juli bis 1. November 2017 habe sie agiert, bis die BaFin forderte den Geschäftsbetrieb einzustellen. Dennoch soll sie bis 2018 weiter versucht haben, Mitglieder anzuwerben.
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Angeklagt wurden vor dem Amtsgericht Dresden nun drei Personen. Drei weitere Personen müssen sich wegen Beihilfe verantworten. Den Betreibern der DeGeKa sei klar gewesen, dass sie die finanziellen Mittel nicht aufbringen können, um ihre Mitglieder zu versorgen, wirft ihnen nun die Staatsanwaltschaft vor.