Vertriebskosten der Lebensversicherer geraten ins Visier der BaFin
Frank Grund, Chef der Versicherungsaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sagt den Versicherern ungemütliche Zeiten voraus. Neben vielen Risiken, die aus der Inflation und der geopolitischen Lage resultieren, kündigte er auch an, dass seine Behörde Kosten und Kickback-Zahlungen von Lebensversicherungen evaluieren wolle.
Nicht nur für die deutsche Volkswirtschaft drohen die kommenden Monate unangenehm zu werden, wie die Bundesbank jüngst warnte - das betrifft auch die Versicherungswirtschaft selbst. So zumindest lassen sich Statements lesen, die Frank Grund bei einer Podiumsdiskussion beim „Zukunftsforum Assekuranz“ in Köln geäußert hat. Über die Veranstaltung berichtete am Dienstag das Versicherungsjournal.
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Konkret machte Grund deutlich, dass sich die Versicherer auf ein längeres Krisenszenario werden einstellen müssen - und entsprechend darauf vorbereitet sein sollten. „Die Wolken am Horizont sind düster. Es kann sehr ungemütlich werden“, zitiert ihn das Versicherungsjournal. Die verschiedenen Risiken aus Geopolitik, Inflation und die anhaltenden Auswirkungen der Pandemie würden von den Versicherern umsichtliches Handeln erfordern. Das bedeutet: ausreichende Puffer bei Kapital und Liquidität bilden. Zugleich sollen die Versicherer vorsichtig mit Gewinnausschüttungen umgehen, appellierte der Jurist.
Vertriebskosten unter der Lupe
Doch damit nicht genug: auch von der BaFin könnte den Assekuranzen zusätzlich Druck drohen. Im März hatte die Behörde die Ergebnisse einer Stichprobe vorgestellt - und die aus ihrer Sicht teils unverhältlich hohen Effektivkosten kritisiert. Bei einigen Verträgen hegt die BaFin Zweifel, ob die Produkte überhaupt hätten freigegeben werden dürfen. Stark vereinfacht ausgedrückt: Das Kosten-Nutzen-Verhältnis war so ungünstig, dass die Policen als Altersvorsorge-Instrument ungeeignet schienen.
Diesbezüglich kündigte Grund eine Konsultation „möglichst kurzfristig innerhalb der nächsten Wochen“ an. Keine Kleinigkeit: Konsultationen dienen der Behörde dazu, eine neue Verwaltungspraxis und aufsichtsrechtliche Maßnahmen vorzubereiten, wobei aber auch die beaufsichtigten Unternehmen einbezogen sind. Eine Veröffentlichung sei für die zweite Dezemberhälfte geplant.
Hier ist allerdings die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten die BaFin ohne Eingreifen des Gesetzgebers hat. „Für die Höhe der Kostenbelastung gibt es zwar keine gesetzlichen Vorgaben. (...) Wir führen keine Preiskontrollen durch. Wir schauen uns aber an, ob die Lebensversicherer den angemessenen Kundennutzen nachvollziehbar geprüft haben“, wird Grund vom Versicherungsjournal zitiert. Auch müssten Transparenzvorgaben beachtet werden, warnt der Chefaufseher. Das schließe ebenso Kickback-Zahlungen ein.
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Besagte Kickback-Zahlungen hatten besonders für Kritik gesorgt. Denn diese erhöhen bei fondsgebundenen Policen die Kosten - zusätzlich zu den Provisionen und Courtagen, die die Versicherer ohnehin an den Vertrieb zahlen. Es handelt sich in Grunde um eine Art Provision, die Fondsgesellschaften an die Versicherer ausschütten - dafür, dass ihre eigenen Angebote vermittelt werden. Nicht immer sind diese Zahlungen transparent ausgewiesen, sodass Kundinnen und Kunden von diesen Zusatzkosten oft nichts merken. Auch bilden Kickbacks einen Fehlanreiz, dass sich Versicherer an solche Fonds binden, die besonders hohe Rückvergütungen erstatten - nicht an jene, die gut und erfolgreich performen.