Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sieht in § 33 Meldepflichten vor, wenn Stimmrechte in einem bestimmten Umfang den Eigentümer wechseln. Konkret heißt es:

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Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, erreicht, überschreitet oder unterschreitet (Meldepflichtiger), hat dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt, spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 34 Absatz 1 und 2 mitzuteilen. Bei Hinterlegungsscheinen, die Aktien vertreten, trifft die Mitteilungspflicht ausschließlich den Inhaber der Hinterlegungsscheine. Die Frist des Satzes 1 beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Meldepflichtige Kenntnis davon hat oder nach den Umständen haben mußte, daß sein Stimmrechtsanteil die genannten Schwellen erreicht, überschreitet oder unterschreitet. Hinsichtlich des Fristbeginns wird unwiderleglich vermutet, dass der Meldepflichtige spätestens zwei Handelstage nach dem Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der genannten Schwellen Kenntnis hat. Kommt es infolge von Ereignissen, die die Gesamtzahl der Stimmrechte verändern, zu einer Schwellenberührung, so beginnt die Frist abweichend von Satz 3, sobald der Meldepflichtige von der Schwellenberührung Kenntnis erlangt, spätestens jedoch mit der Veröffentlichung des Emittenten nach § 41 Absatz 1.
(2) Wem im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt 3 Prozent oder mehr der Stimmrechte an einem Emittenten zustehen, für den die Bundesrepublik Deutschland der Herkunftsstaat ist, hat diesem Emittenten sowie der Bundesanstalt eine Mitteilung entsprechend Absatz 1 Satz 1 zu machen. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.

Dieser Vorschrift entsprechend, teilten Munich Re und Allianz SE Veränderungen bei ihren Stimmrechtsanteilen mit. Die US-amerikanische Bank Goldman Sachs sicherte sich über Aktienkäufe und Finanzinstrumente Stimmrechte bei den beiden deutschen Versicherern.

So teilte die Allianz folgende Änderungen mit: 0,48 Prozent der Stimmrechte wurden direkt von Goldman Sachs erworben; über verschiedene Finanzinstrumente wie Forwards, Futures oder Swaps kommen 4,88 Prozent hinzu.

Munich Re teilte mit, dass Goldman Sachs direkt 0,51 Prozent der Stimmrechtsanteile und über Finanzinstrumente weitere 4,89 Prozent erwarb. In Summe hält Goldman Sachs damit 5,41 Prozent Stimmrechtsanteile an Munich Re.

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Nicht das einzige Engagement amerikanischer Investoren bei dem Rückversicherer. Erst Anfang September sicherte sich die US-amerikanische Investmentgesellschaft BlackRock insgesamt 6,04 Prozent Anteil an den Stimmrechten.