Die Grenzen der privatrechtlichen Versicherung: Kumulschäden
Im darauf folgen Absatz nehmen sich die Autoren der Deutschen Aktuarvereinigung die Grenzen privatwirtschaftlicher Versicherungslösungen vor. „Privatrechtlich organisierte Versicherungslösungen zeichnen sich dadurch aus, dass Beiträge und Leistungen – insbesondere Selbstbehalte und Leistungsbegrenzungen in Form von Deckungssummen – klar individualvertraglich festgelegt sind und nachträglich nur nach vorab festgelegten Regeln angepasst werden können“, heißt es hierzu im Text.
- Flutkatastrophe: Aktuare sehen Grenzen für private Elementarschaden-Pflichtversicherung
- Die Grenzen der privatrechtlichen Versicherung: Kumulschäden
Dieses Prinzip sei auch notwendig, um Antiselektion zu vermeiden: stark vereinfacht, dass die interessierten Kundinnen und Kunden einen Wissensvorsprung über ihr individuelles Risiko nutzen, um sich gegenüber dem Versicherer einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Denn wenn das Gros der Versicherten so agieren würde, würde das den Versicherer finanziell überlasten - und in seiner Existenz bedrohen, da die Ausgaben höher wären als die Beitragseinnahmen. Das schließt auch ein, dass Versicherer ihr finanzielles Risiko minimieren, indem sie Anträge auf Vertragsabschluss ablehnen können, die Versicherungssumme deckeln - und die Beiträge risikogerecht kalkulieren.
Anzeige
Diese Charakteristika privatwirtschaftlicher Lösungen müssten auch bei einer möglichen Versicherungspflicht bedacht werden, argumentiert der DAV. „Zwar verbessert sich bei einer Pflichtversicherung aufgrund der höheren Anzahl Versicherungsnehmender die Kalkulationsbasis im Allgemeinen, dies hat aber nur sehr beschränkte Auswirkungen auf die risikogerechte Prämie“, schreibt der Verband.
Hochwasser-Risiken sind Kumulrisiken
Dass den Versicherern hier bestimmte Freiheiten bei der Kalkulation der Prämie und der Wahl der Kundinnen und Kunden gelassen werden müssten, ergibt sich aus einem weiteren wichtigen Grund. Elementarereignisse wie zum Beispiel Flutkatastrophen sind kumulschadenanfällig. Das bedeutet konkret: in einer bestimmten Region sind sehr viele Gebäude gleichzeitig betroffen, ohne dass ein Risikoausgleich durch das Versichertenkollektiv erfolgen könnte. Das erschwere die Kalkulierbarkeit der erwarteten Schäden und folglich auch der Prämien. Im Zweifel müssen die Versicherer fürchten, dass ein oder mehrere Schadenereignisse ihre Finanzkraft überfordern.
Eine privatwirtschaftlich organisierte Pflichtversicherung könne deshalb aus aktuarieller Sicht nur ein Teil der Lösung sein, wenn es um die Absicherung von Elementargefahren gehe, schreibt der Verband. Dort, wo privatwirtschaftliche Lösungen möglich seien, bedeute der private Schutz aber einen Vorteil gegenüber sozialpolitischer Lösungen wie etwa Staatshilfen. Die risikoadäquate Kalkulation und entsprechende Vorauswahl verhindere Trittbrettfahrer-Effekte: dass folglich Menschen von den Finanzhilfen profitieren, ohne dass sie bereit sind, sich an den Kosten zu beteiligen.
DAV formuliert Mindestanforderungen
Aus diesen Charakteristika folgend formuliert der DAV Mindestanforderungen, die für eine Elementar-Versicherungspflicht erfüllt sein müssen. So soll den Versicherern gestattet sein, mit Kundinnen und Kunden geeignete Selbstbehalte zu vereinbaren, um die Eigeninitiative und die Prävention gegen Hochwasserschäden zu unterstützen. Die Deckungssummen sollen ebenfalls begrenzt sein, um die Kalkulation der Risiken zu erleichtern. Zudem soll im Sinne einer Public-Private-Partnership ein steuerfinanzierter sozialpolitischer Mechanismus greifen, sodass der Staat einen Teil der Kosten trägt - und mit Soforthilfen eingreifen kann.
Anzeige
Einen grundsätzlichen Kontrahierungszwang hingegen lehnt der DAV ab: diesen soll es maximal für bestehende Gebäude- und Feuerversicherungen geben. Grundsätzlich spricht sich der Verband für eine Produkt- und Tariffreiheit aus. Er bringt ins Gespräch, dass Menschen mit fehlender Finanzkraft ihre Prämie staatlich gefördert bekommen können. Weitere Aspekte finden sich in der aktuellen Ausgabe des DAV-Magazins.
- Flutkatastrophe: Aktuare sehen Grenzen für private Elementarschaden-Pflichtversicherung
- Die Grenzen der privatrechtlichen Versicherung: Kumulschäden