Renteneinlagen: ‚Buy and hold‘ ist nicht genug!
Bei den einlagengesicherten, festverzinslichen Wertpapieren wie etwa Bankschuldverschreibungen, wirkte sich der Negativzins aus. Der BR entschied 2014 deshalb, keine weiteren Investitionen in Renteneigenanlagen zu tätigen. Gegenüber 2009 verringerte sich der Bestand von 359,5 auf 203,7 Mio. Euro Ende 2019. Dies entsprach einem Rückgang um 43 Prozent.
Doch der BR hielt an seiner ‚Buy and hold‘-Strategie fest und sah keinen Anlass, Bewertungen zur Höhe der stillen Reserven vorzunehmen. 2014 beliefen sich diese auf 56,4 Mio. Euro.
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Dieses Vorgehen sehen die Haushaltsprüfer ebenfalls kritisch: „Durch die fehlende ‚Sell‘-Option können die Verantwortlichen nicht flexibel auf Kapitalmarktveränderungen reagieren“, heißt es im Bericht dazu. Der ORH rät dem BR, regelmäßig zu prüfen, ob „Veräußerungen von Renteneigenanlagen unter Realisierung stiller Reserven vorteilhaft sind.“
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Aktien- und Rentenfonds: Durchschnittlicher Wertzuwachs von 1,4 Prozent pro Jahr
Das Anlagesegment ‚Fonds‘ wurde seit 2009 von 181 Mio. Euro auf 570 Mio. Euro 2019 ausgebaut. Allerdings beläuft sich der durchschnittliche jährliche Wertzuwachs des gesamten Fondsvermögens im Prüfzeitraum auf magere 1,4 Prozent. Der Rechnungshof kann seine Kritik kaum verbergen, wenn er schreibt: „Im Vergleich hierzu entwickelte sich der Deutsche Aktienindex (DAX) mit einem durchschnittlichen jährlichen Wertzuwachs von 10,8 Prozent. Wäre der gesamte Fondsbestand des BR von 181 Mio. € (Stand 2009) beispielsweise in eine den DAX-abbildende Anlage investiert worden, hätte der Wertzuwachs rd. 317 Mio. € betragen und einen Großteil der Zuführungen von 389 Mio. € erwirtschaftet.“
Welche Rolle die wachsenden Versorgungspflichten spielen, thematisierte Versicherungsbote bereits 2020. Den Nettoaufwand für die betriebliche Altersversorgung (bAV) der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bezifferte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) auf knapp 2,5 Milliarden Euro - allein für den Zeitraum 2021 bis 2024. Etwas griffiger: 16,80 Euro zahlt jeder Bürger über seinen Rundfunkbeitrag im Jahr für die Altersversorgung öffentlich-rechtlicher Beschäftigter. Tendenz: Massiv steigend.
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