Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann man zumindest in Sachen Vergütungsbeschneidung weder Untätigkeit noch fehlende Hartnäckigkeit nachsagen: Wenn schon kein Provisionsdeckel - dann doch wenigstens ein Provisionsrichtwert, schlägt Dr. Frank Grund vor. Allerdings ändert das wenig daran, dass die Aufsicht an dieser Stelle ihre Kompetenzen massiv überschreitet - so sieht es jedenfalls ein Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Prof. Dr. Papier.

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Auf dieses Gutachten macht Matthias Wiegel (AfW Bundesverband Finanzdienstleistung) im Netfonds-Podcast erneut aufmerksam. Denn an dessen wesentlichen Aussagen ändert sich nichts, nur weil der Provisionsdeckel nun Richtwert heißen soll.

Im Gespräch zwischen Moderator Oliver Bruns und Wiegel wird auch klar gemacht, warum ein solcher Richtwert Versicherungsmakler viel stärker betreffen würde als gebundene Versicherungsvermittler. Große Versicherer mit starker Ausschließlichkeit würden ihren Vermittlern auch Bürokosten- oder Marketing-Zuschüsse gewähren, so Wiegel. Diese Vermittler wären also nicht ausschließlich auf Provisionszahlungen angewiesen, um die eigenen Kosten zu tragen.

Dass bei der letzten Präsidiumswahl des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erneut kein Vorstand eines reinen Maklerversicherers in das Gremium gewählt wurde, hält Wiegel für ein schlechtes Zeichen. Seine Schlussfolgerung: Versicherungsmakler, denen die Interessenvertretung ihres Berufsstands wichtig ist, sollten sich in einem entsprechenden Verband betätigen. Das gesamte Gespräch hören Sie auf:

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