Erneut Kritik an hohen Beamtenpensionen
Ein Beschäftigter in der gesetzlichen Rentenversicherung, der ein durchschnittliches Bruttogehalt bezieht, müsste 78,1 Jahre arbeiten, um einen Rentenanspruch in Höhe einer durchschnittlichen Beamtenpension zu erwerben. Das geht aus Zahlen des Bundesinnenministeriums hervor.
“So gut geht es nur Beamten“ - so hieß am Samstag die Top-Schlagzeile der gedruckten BILD-Ausgabe, durchaus mit populistischem Unterton. Doch Deutschland größtes Boulevardmagazin knüpft an eine Debatte an, die etwa auch vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln und Sozialverbänden wie dem VdK geführt wird. Unter welchen Bedingungen ist es gerechtfertigt, dass Beamte im Schnitt ein weit höheres Altersgeld erhalten als Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?
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Gesetzlich Rentenversicherte müssten 78,1 Jahre für durchschnittliche Beamtenpension arbeiten
Konkret bezieht sich die BILD auf Zahlen des Bundesinnenministeriums, die die AfD-Fraktion im Bundestag erfragt hat. Hierbei wurde geschaut, wie lange ein Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Bruttogehalt von derzeit 41.541 Euro jährlich arbeiten müsste, um einen Rentenanspruch in Höhe einer durchschnittlichen Beamtenpension zu erhalten. Das Ergebnis: 78,1 Arbeitsjahre wären vonnöten. Um eine Rente zu bekommen, die einem Beamten im höheren Dienst entspricht, müsste der durchschnittlich Rentenversicherte sogar 145,5 Arbeitsjahre vorzeigen. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2021.
Doch bereits, um die Mindestversorgungsbezüge zu erhalten, auf die jeder Beamte nach fünf Jahren Anspruch hat, reicht eine „normale“ Erwerbsbiographie nicht aus, sofern man Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin ist. Hierfür müssten gesetzlich Versicherte 52,6 Jahre bei einem durchschnittlichen Bruttogehalt arbeiten. Dieser Anspruch lag 2021 bei einer monatlichen Pension von 1.800 Euro.
Beamtenpensionen beinhalten zweite Säule der Altersvorsorge
Hierbei gilt es zu bedenken, dass Beamte, in der Regel privatversichert, die Beiträge zur Krankenversicherung im Rentenalter voll selbst zahlen müssen - auch wenn Bund und Länder in der Regel 70 Prozent der Krankheitskosten über Beihilfen beisteuern. Dem entgegen wird bei gesetzlich Rentenversicherten der Beitrag zur Krankenversicherung der Rentner zur Hälfte von der Rentenkasse übernommen: Der Beitragssatz der Krankenkassen liegt hier derzeit bei 14,6 Prozent. Darüber hinaus sollen die Beamtenpensionen nicht nur die Grundversorgung im Alter absichern, sondern beinhalten auch eine Komponente, die bei Angestellten der betrieblichen Altersvorsorge entsprechen würde. Auch deshalb fallen die Bezüge deutlich höher aus.
2021 erhielten Beamte im mittleren und einfachen Dienst durchschnittlich 2.318 Euro Pension, Beamte im gehobenen Dienst 3.339 Euro und im höheren Dienst 4.973 Euro. Dem entgegen lag die durchschnittliche Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 778 Euro.
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Dass es dennoch deutliche Ungleichgewichte gibt, zeigt ein Blick auf den Lehrerberuf. Ältere Lehrer sind tendenziell oft verbeamtet, während jüngere oft nur noch angestellt beschäftigt sind. Ein verbeamteter Lehrer in Bayern (Besoldung A13), der bis zum Ruhestand 35 Jahre arbeitet, erhält demnach eine Pension von 3.138,62 Euro brutto monatlich, wie T-Online berichtet. Ein angestellter Lehrer gleichen Alters (Tarifgruppe TV-L E13) erwirbt nur einen Anspruch auf 1.495,81 Euro gesetzliche Rente - selbst dann, wenn er an derselben Schule tätig ist und genau dieselbe Arbeit leistet.