Laut einer Studie der Bitkom research durch Felix Lange aus dem Dezember 2021 haben sich bereits 40 Prozent der Internetnutzerinnen und Internetnutzer ganz oder teilweise um ihr digitales Erbe gekümmert – eine Steigerung um ca. 50 Prozent gegenüber der letzten Studie aus dem Jahr 2019. Allerdings sollte der Anteil derer, die sich nur teilweise gekümmert haben, nicht unterschätzt werden. So haben zwar ca. 27 Prozent der Befragten bereits Zugänge für Geräte und die PINs geregelt, jedoch nur knapp 11 Prozent haben Zugänge zu Online-Konten oder Messenger-Diensten für Hinterbliebene hinterlegt.

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Doch warum ist all das relevant für Vermittlerinnen und Vermittler? Aus der deutlichen Steigerung von 2019 zu 2021 können wir einen klaren Trend erkennen, dass das Thema immer präsenter für die Kunden wird. Und daher kommen Fragen, für die Antworten existieren müssen.

Was passiert mit Daten auf Facebook & Co, wenn man stirbt?

Social Media bietet deutlich mehr als unterhaltsame Beiträge und den schnellen Informationsaustausch mit Freunden, Verwandten und Bekannten: Private Fotos werden hochgeladen, Persönliches kommuniziert – und somit Spuren und Daten hinterlassen. Nach dem Tod bleiben Accounts bestehen, sofern man keine anderweitigen Regelungen getroffen hat. Hinterbliebene können sich dann nur mit einigem Aufwand Zugang verschaffen, um das Löschen von Daten zu veranlassen.

Die erbberechtigten Hinterbliebenen müssen sich nach dem Ableben um die digitalen Daten kümmern. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram, Snapchat und Co. speichern dauerhaft die Spuren, wenn man nicht aktiv wird. Trifft man keine entsprechenden Vorkehrungen, bleiben die Daten auf unbefristete Zeit im digitalen Nirvana und tauchen eventuell an unterschiedlichen Stellen unkontrolliert wieder auf. Zusätzlich besteht die Gefahr von Datenmissbrauch.

Man kann effektiv vorsorgen, indem man entsprechende Einstellungen in den sozialen Netzwerken vornimmt. Gibt man einen Nachlasskontakt in der Rubrik „Mein Konto“ oder „Meine Daten“ an, ist das Löschen der Daten im Todesfall direkt möglich. Jedes Netzwerk geht hier anders vor, es erfordert also zunächst Recherchen und Mühe, um sämtliche Kanäle sinnvoll zu organisieren. Den Hinterbliebenen bleibt dann noch die Kontrolle – was wiederum die Weitergabe der Wünsche der Verstorbenen voraussetzt.

Und was ist mit Verträgen und Konten, wenn man stirbt?

Leider enden auch die meisten sonstigen Verträge nicht mit dem Tod. So muss der Handyvertrag, eine Haftpflicht- oder Hausratversicherung genauso gekündigt werden wie die Mitgliedschaft in Vereinen oder ein Zeitungsabo. Schon für den Erblasser ist es heutzutage, wo viele Bestätigungen nur noch per Email versendet werden, schwer, den Überblick zu behalten.

Ein großer Sport in Deutschland ist zum Beispiel das jährliche Wechseln der Autoversicherung – das geht in den Zeiten der Digitalisierung relativ einfach, aber wer kann heute auf Zuruf sagen, bei welcher Gesellschaft aktuell sein Fahrzeug versichert ist? Wie ungleich schwieriger ist es dann für die Hinterbliebenen, alle Verträge, Konten, Abos und Mitgliedschaften zu sichten, die Kündigungsmodalitäten herauszufinden und dann mit dem Erbschein oder der Sterbeurkunde die jeweilige Gesellschaft zu informieren.

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Interessant ist eine schnelle Bekanntgabe auch im Bereich der Lebensversicherungen, egal, ob Risiko- oder Kapitalgebunden. Oft haben die Versicherungsnehmer als Regelung für den Todesfall die gesetzliche Reihenfolge hinterlegt. Hier ist es dann vorteilhaft, wenn der oder die Begünstigten schnell in Kenntnis gesetzt werden können, damit die Auszahlung zügig vonstatten gehen kann.

Unbekannte Konten gehen an die Bank

Aber damit ist noch immer nicht alles erledigt. Ein besonders plastisches Beispiel sind sogenannte nachrichtenlose Konten. Verstirbt der Kontoinhaber und seine Erben wissen nichts von diesem Konto, melden also ihren Anspruch gegenüber der Bank nicht an, wird die Bank das Geld dreißig Jahre aufbewahren und dann aus der Einlage in seine Einnahmen umbuchen. Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland zwischen drei und neun Milliarden Euro auf solchen nachrichtenlosen Konten schlummern. Und wir können sicher sein, dass es sich dabei nicht um einige wenige Konten sehr reicher Menschen handelt, sondern eher um sehr viele Konten von Kleinsparern.

Inzwischen stehen App- oder Web-Lösungen für all diese Probleme zur Verfügung: Hier kann man seine sämtlichen Social Media Accounts, Online-Konten und -Depots, Verträge und Versicherungen sowie Cloud-Zugänge aufführen und Anweisungen für den Fall des Todes hinterlassen. Idealerweise geschieht das anbieterunabhängig. Darüber hinaus können eigene Dokumente hochgeladen, Vertrauenspersonen benannt und kann bei einigen Plattformen den Betreibern eine Vollmacht erteilt werden, um die hinterlegten Verfügungen umzusetzen. Sollte der Ernstfall eintreten, werden die angegebenen Personen direkt informiert – oder wenn verfügt, führt der Betreiber der Plattform die erteilten Weisungen aus. Dies kann dann sowohl die Kündigung von Verträgen, aber auch die Bekanntgabe von Bankkonten oder Depots an die Hinterbliebenen sein.

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Auch gibt es Anbieter, an die die Hinterbliebenen den Laptop, Handy, Tablett und sonstige elektronische Geräte des Verstorbenen übergeben können, damit diese dann versuchen, die elektronischen Spuren zu beseitigen. Allerdings ist das kostspieliger und weniger effektiv, als wenn man sich im Vorfeld selbst darum gekümmert hat.

Und es gibt noch weitere Gründe, sich im Sinne der Hinterbliebenen um das digitale Erbe zu kümmern. Um auszuschließen, dass die Erben die emotionalen oder finanziellen Folgen eines Daten- oder Identitätsdiebstahls zu tragen haben, sollte man schon zu Lebzeiten vorsorgen und festlegen, wie mit all diesen Accounts und Verträgen nach dem Tod verfahren werden soll. Denn eins ist sicher: Die Hinterbliebenen haben genug damit zu tun, zu trauern – und sollten von Aufräumarbeiten welcher Art auch immer so gut wie möglich frei gehalten werden, um der Trauer den Platz zu lassen, die sie braucht.

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