VorlesenPausieren 5/5…und wie ist es versichert?Überspannungsschäden an Elektrogeräten fallen in den Schutz der Hausratversicherung. Die Haustechnik, wie beispielsweise Heizung und Sanitär, ist über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Die Überspannung muss allerdings auf einen Blitzschlag zurückzuführen sein. Außerdem lohnt der Blick in die Versicherungsbedingungen: Je nach Anbieter oder Versicherungstarif ist die Entschädigungsgrenze für Überspannungsschäden prozentual gedeckelt.geralt / pixabayVorheriger ArtikelVorheriger ArtikelGewerbe-Relaunch und Verschlechterung der ZahlungsmoralNächster ArtikelNächster ArtikelWie Allianz-Chef Oliver Bäte mit dem eigenen IT-System kämpft