Das OLG Schleswig (Az. 16 U 14/17) beschäftigte sich mit der Frage, inwieweit eine Obliegenheitsklausel für den Verwender Transparent ist, wenn sie fordert, dass „alle behördlichen, gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Sicherungsvorschriften“ vom Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall einzuhalten sind. Im Video übernimmt Dennis Sturm die Rolle der Vertretung für den Versicherungsnehmer; Prof. Dr. Dirk Carsten Günther vertritt den Versicherer.

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Dennis Sturm:
Geschäftsführer von STC Versicherungsmakler GmbH, abgeschlossenes Masterstudium an der Universität Münster (Versicherungsrecht) und Lehrbeauftragter an der TH Köln, sowie Gastdozent an der Finanzakademie der European Business School in Oestrich-Winkel.
Prof. Dr. Dirk Carsten Günther:
Hochschulprofessor und Lehrstuhlinhaber für Sachversicherungen an der TH Köln. Promovierter Jurist und Rechtsanwalt. Partner in der Kanzlei BLD und dort Leiter des Schadensaufklärungszentrums.