Versicherungsrecht im Video: Das 'Fugen-Urteil'
Leitungswasserschäden sind von besonderer Bedeutung für die Wohngebäudeversicherung. Auch deshalb zog das sogenannte 'Fugen-Urteil' viel Aufmerksamkeit auf sich. Im Video fassen Prof. Dr. Dirk Carsten Günther (BLD) und Versicherungsmakler Dennis Sturm die Problematik zusammen.
Leitungswasserschäden zählen zu den teuersten Schadenfällen in der Wohngebäudeversicherung. 2019 verursachten beispielsweise 1,1 Millionen Leitungswasserschäden Kosten in Höhe von 3,1 Milliarden Euro - das waren etwa 2.881 Euro pro Schadenfall (Versicherungsbote berichtete).
Allein das zeigt die Relevanz solcher Schäden für die Versicherungswirtschaft. Und es erklärt, weshalb das sogenannte 'Fugen-Urteil' für so viel Aufmerksamkeit sorgte. Im Video fassen Prof. Dr. Dirk Carsten Günther (BLD) und Versicherungsmakler Dennis Sturm das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) und die rechtlichen Hintergründe zusammen.
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Prof. Dr. Dirk Carsten Günther (BLD) ging erst kürzlich in einem Tweet darauf ein, dass auch weitere Gerichte die Rechtsauffassung des BGH übernehmen. Günther schreibt: "Beide Gerichte zitieren mich, folgen aber meiner differenzierenden Betrachtung nicht. Für mich wäre der zugrundeliegende Fall versichert gewesen."
So wie vor kurzem der BGH verneint nun auch der OGH eine Deckung aus der Leitungswasserversicherung bei den sog. Fugenfällen. Beide Gerichte zitieren mich, folgen aber meiner differenzierenden Betrachtung nicht. Für mich wäre der zugrundeliegende Fall versichert gewesen. pic.twitter.com/LE1ioEbdk4
— Prof. Dr. Günther (@ProfGuenther) November 12, 2022
Wie im Video angesprochen, weicht das BGH-Urteil von der bisherigen Regulierungspraxis ab. Doch etliche Versicherer sind bereit, solche Fälle weiter wie bisher zu regulieren. Der Versicherungsmakler Erdal Kacmaz aus Hamburg wandte sich seinerzeit an Wohngebäudeversicherer und erfragte, wie bzw. ob sie ihre Regulierungspraxis nach dem BGH-Urteil verändern würden. Versicherungsbote berichtete darüber und veröffentlichte die Liste.
Dennis Sturm:
Geschäftsführer von STC Versicherungsmakler GmbH, abgeschlossenes Masterstudium an der Universität Münster (Versicherungsrecht) und Lehrbeauftragter an der TH Köln, sowie Gastdozent an der Finanzakademie der European Business School in Oestrich-Winkel.
Prof. Dr. Dirk Carsten Günther:
Hochschulprofessor und Lehrstuhlinhaber für Sachversicherungen an der TH Köln. Promovierter Jurist und Rechtsanwalt. Partner in der Kanzlei BLD und dort Leiter des Schadensaufklärungszentrums.