Aktuell liegt der Garantiezins für Neuverträge in der klassischen Lebensversicherung, also die garantierte Rendite auf den Sparanteil einer Police, bei mageren 0,25 Prozent. Noch 1994 betrug der Garantiezins 4,0 Prozent – viele der Verträge müssen auch heute noch bedient werden.

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Der Garantiezins war zuletzt zum Jahresbeginn 2022 gesunken. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der Garantiezins für Neuverträge nur noch 0,25 Prozent. Davor hatte der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung noch bei 0,9 Prozent gelegen. Mit der Absenkung war der Gesetzgeber dem Vorschlag der Mathematiker der Deutschen Aktuarvereinigung nachgekommen. Die Aktuare hatten bereits für 2020 eine Senkung auf 0,5 Prozent angemahnt. Später war der empfohlene Zinssatz noch weiter gestutzt worden. Im kommenden Jahr wird der Garantiezins ebenfalls 0,25 Prozent betragen.

Für das Jahr 2024 empfiehlt die DAV nun den Höchstrechnungszins unverändert bei 0,25 Prozent ­zu belassen. Zwar sei das aktuelle Jahr von gestiegener Inflation und deutlichen Zinssteigerungen geprägt gewesen. Dennoch habe sich der Vorstand der DAV für eine Beibehaltung des aktuellen Höchstrechnungszinses ausgesprochen und diese Empfehlung dem Bundesministerium für Finanzen sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übermittelt.

„Wir betrachten nicht nur dieses eine Jahr, in dem die Zinsen am Markt wieder gestiegen sind, sondern beziehen verschiedene Faktoren mit ein. Die Zinssituation am Kapitalmarkt muss sich erst dauerhaft stabilisieren, bevor wir einen höheren Höchstrechnungszins empfehlen“, so der DAV-Vorstandsvorsitzende Herbert Schneidemann. Aktuell gingen die Versicherungsmathematiker nicht von langfristig steigenden Zinsen aus. Überdies schätzten die Aktuare "die durch das langjährige Niedrigzinsumfeld ausgelösten Veränderungen in der Finanzsteuerung der Versicherer als nachhaltig und dauerhaft ein, sodass eine allzu schnelle Anpassung des Höchstrechnungszinses nicht geboten ist.“

Generell würde eine Erhöhung oder eine Absenkung des Garantiezinses vermutlich eher nicht die gewünschten Erfolge bringen. Denn für bereits bestehende Policen würde die Absenkung keine Folgen haben. Überdies kann jeder Versicherer individuell entscheiden, ob er den Höchstsatz ausschöpfen möchte oder eben nicht.

Hintergrund: Die Zinsflaute der letzten Jahre machte es Lebensversicherern schwer, ihr Geld am Kapitalmarkt anzulegen. Staatsanleihen mit guter Bonität, in die deutsche Lebensversicherungen früher bevorzugt investierten, werfen nun kaum noch zählbares ab. Deshalb haben die Unternehmen schon länger ihre Produktpalette umgebaut und haben Angebote mit Garantiezinsen eingemottet. Inzwischen sind selbst Beitragsgarantien bei Altersvorsorgeprodukte nicht mehr standardmäßig verbaut.

Aktuare fordern weiterhin Reformen

Überdies fordert der Kölner Verein umfassende Reformen bei der geförderten Altersvorsorge. So sollen die Garantieanforderungen für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte möglichst neu aufgestellt werden. Zuletzt hatten die Aktuare vor allem Überarbeitungen des vollständigen Beitragserhalts bei der Riester-Rente sowie der Beitragszusage mit Mindestleistung in der betrieblichen Altersversorgung angemahnt.

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„Nach wie vor gibt es eine 100-Prozent-Beitragsgarantie für Lebensversicherungsprodukte, sodass ein Gros der Beiträge für die Absicherung der Garantien gebraucht wird. Das vermindert die Möglichkeiten, chancen- und renditereicher zu investieren.“, so Schneidemann. Hier sei der Gesetzgeber gefragt, den Weg für ein besseres Risiko-Rendite-Verhältnis zu ebnen. Sinnvolle Garantien lägen deutlich unterhalb des Beitragserhalts, damit die Versichertenbeiträge nicht vollständig zur Absicherung der Garantien eingesetzt werden müssten und unter Rendite-Risiko-Gesichtspunkten ein bestmöglicher Ertrag erreicht werde.