Cyberversicherung: „Es gab Versicherer, die keine Obliegenheiten vereinbart haben“
Cyberversicherungen haben im gewerblichen Bereich eine ähnliche Relevanz wie die Feuerversicherung, so Prof. Dr. Dirk Carsten Günther (BLD) im Video. Warum der Jurist den Cyberbaustein 'Betriebsunterbrechung' für besonders wichtig hält, verrät er Versicherungsmakler Dennis Sturm im Video.
2021 ist eine besondere 'Wegmarke' für Cyberversicherer. Denn sie gerieten erstmals in die Verlustzone, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seinerzeit mitteilte. Im Vergleich zu 2020 stieg die Anzahl der Schäden durch Cyberangriffe um 56 Prozent. Die Schadenaufwendungen verdreifachten sich beinahe (Versicherungsbote berichtete).
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Ganz 'unschuldig' waren die Versicherer allerdings nicht an dieser Entwicklung. So weist Prof. Dr. Dirk Carsten Günther (BLD) im Video darauf hin, dass manche Versicherer keine vertraglichen Sicherheits-Obliegenheiten vereinbart hätten. Das hat sich inzwischen geändert: Versicherer sind selektiver in der Beurteilung von Risiken geworden, beobachtete Versicherungsmakler Dennis Sturm.
Im Video geht es auch um die 'Tauglichkeit' von Cyberprodukten im Privatkundenbereich und deren rechtliche Einordnung.
Dennis Sturm:
Geschäftsführer von STC Versicherungsmakler GmbH, abgeschlossenes Masterstudium an der Universität Münster (Versicherungsrecht) und Lehrbeauftragter an der TH Köln, sowie Gastdozent an der Finanzakademie der European Business School in Oestrich-Winkel.
Prof. Dr. Dirk Carsten Günther:
Hochschulprofessor und Lehrstuhlinhaber für Sachversicherungen an der TH Köln. Promovierter Jurist und Rechtsanwalt. Partner in der Kanzlei BLD und dort Leiter des Schadensaufklärungszentrums.