Neues Wohngeld Plus: Pünktlicher Start unwahrscheinlich
Viele Menschen haben ab dem 1. Januar Anspruch auf höheres Wohngeld - theoretisch. Denn es ist abzusehen, dass die Anträge hierfür nicht rechtzeitig gestellt werden können. Der Grund: Erneut kämpfen die Ämter mit der hierfür notwendigen IT. Die Software wird demnach in manchen Bundesländern voraussichtlich erst im April 2023 funktionsfähig sein.
Zum 1. Januar 2023 soll das sogenannte Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft treten: Weit mehr Menschen werden dann Anrecht auf Wohngeld haben, statt 600.000 Haushalten sollen rund 2 Millionen Haushalte von der Sozialleistung profitieren. Das erweiterte Wohngeld ist auch eine Antwort der Bundesregierung auf steigende Energiekosten und die hohe Inflation. Vielerorts wird das Geld dringend benötigt, um Mietkosten weiter bezahlen zu können.
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Die notwendige Sofware ist noch nicht fertig
Doch ob die Reform rechtzeitig starten kann, daran melden ausgerechnet jene Zweifel an, die sie umsetzen sollen. Der Grund: Viele Antragstellerinnen und Antragsteller werden erstmals Wohngeld beantragen. Deshalb wollen Städte und Gemeinden die Anträge automatisch bearbeiten lassen, um von der Antragsflut nicht überrollt zu werden. Doch die hierfür benötigte Software ist schlicht noch nicht fertig. Für die Technik ist unter anderem der IT-Dienstleister Dataport verantwortlich, eine Anstalt des Öffentlichen Rechts mit rund 4.400 Mitarbeitern.
Ob und in welchem Umfang die Wohngeld-Anträge rechtzeitig bearbeitet werden, könnte auch von der jeweiligen Region abhängen - beziehungsweise der Bereitschaft, die Anträge händisch aufzunehmen und abzuarbeiten. Zuständig sind in der Regel Wohngeldämter und Stadtverwaltungen. Doch vielerorts fehlt es hier an Personal: Schon heute müssen Anspruchsberechtigte mitunter Monate warten, bis das Geld bewilligt wird. Laut BILD haben bereits die Bundesländer Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Verzögerungen angekündigt. Die „Rheinische Post“ berichtet von einem Dokument des Städte- und Gemeindebundes NRW, wonach erst im April die Programmierung des Software-Programms abgeschlossen sei.
Bei den Kommunen führt das Prozedere zu Frust und Ärger. „Nicht nur, dass ohne Ende Personal fehlt - nun fehlt auch noch die Software, die uns helfen sollte“, sagt Stephan Meyn vom Städtebund Niedersachsen der „BILD“-Zeitung. Und weiter: „Die Bundesregierung lässt die Kommunen ihre eigenen Fehler ausbaden“.
Wie könnte eine Lösung aussehen?
Doch wie könnte eine Lösung für das Problem aussehen? Schließlich geht es darum, mit dem zusätzlichen Geld zu verhindern, dass Mieter aufgrund ausstehender Schulden ihre Wohnung verlieren - oder ihnen Strom und Gas abgestellt wird. Christian Dahm, SPD-Fraktionsvize im Landtag von Nordrhein-Westfalen, fordert deshalb von der schwarz-grünen Landesregierung im Bundesland vorläufige Auszahlungen des Wohnungsgeldes sowie ein Kündigungs-Moratorium. Das könnte auch in anderen Regionen eine Lösung sein.
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Nach Informationen der "BILD" könnte die Bundesregierung nun auch veranlassen, dass die Jobcenter einspringen und dort die Betroffenen ihren Antrag stellen können. Normalerweise ist Wohngeld nicht ihr Aufgabengebiet: Hartz-IV-Empfänger haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld, da das Amt die Miete übernimmt. Das Wohngeld ist eine sogenannte vorrangige Leistung: Reicht das Einkommen nicht für Lebensunterhalt und Miete, so führt der erste Weg zum Wohngeldamt: erst wenn kein Anspruch besteht, kann ALG II bzw. -ab Januar- das neue Bürgergeld beantragt werden.
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