Werden die Betroffenen entschädigt, wenn der Verdacht sich nicht bestätigt?
„In den allermeisten Fällen leider nicht. Sowohl mögliche Folgen wie etwa Mahngebühren oder Strafzahlungen wie auch die Kosten des Rechtsstreits müssen die Betroffenen – oder ihre Rechtsschutzversicherung – meist komplett selbst tragen.“
- Und plötzlich war das Konto dicht
- Werden die Betroffenen entschädigt, wenn der Verdacht sich nicht bestätigt?
Ursache für die Flut an Kontosperrungen sind gesetzliche Bestimmungen zur Eindämmung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die die Banken rechtlich verpflichten, bei auffälligen Transaktionen das Konto zu sperren. Diese Maßnahme ist eine wichtige Handhabe gegen Geldwäsche und kriminelle Strukturen.
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Allerdings:
- Die nötige Verdachtsschwelle für eine Meldung ist so gering, dass jede ungewöhnliche Transaktion eine Verdachtsmeldung auslösen kann.
- Der Verdacht erhärtet sich nur in einem prozentualen „Null-Komma-Bereich“ der Meldungen.
- Die Folgen einer ungerechtfertigten Kontosperre müssen die Betroffenen meist selbst tragen, obwohl sie sich nichts zu Schulden haben kommen lassen.
„Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern“, findet der Anwalt. Denn die Banken werden durch das Gesetz gezwungen, bei kleinsten Unregelmäßigkeiten und Verdachtsmomenten tätig zu werden und die Konten ihrer Kunden sofort zu sperren – obwohl sie in den allermeisten Fällen nichts Illegales getan haben. Tut die Bank nichts, setzt sie sich selbst dem Risiko einer Bußgeld-Sanktionierung seitens der Aufsichtsbehörde aus.
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Und die betroffenen Kunden? Erleben einen wahren Albtraum, weil ihre Konten gesperrt werden und tragen dafür auch noch die Kosten. „In Fachkreisen treffen die gesetzlichen Regelungen zu geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldungen zunehmend auf Kritik. Es wirkt so, als habe der Gesetzgeber die eklatanten Risiken für unbescholtene Bankkunden nicht bedacht“, resümiert Dr. Meschede.
- Und plötzlich war das Konto dicht
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